Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Dringende und notwendige Beratung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Dringende und notwendige Beratung

Levy

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Sehr geehrte Frau Bader,  ich habe kürzlich eine Schwangerschaftsverweigerung von ungefähr 7 Monaten erlebt und ein süßes Mädchen zur Welt gebracht.😊 Sie ist jetzt fünf Monate alt und die Frage jetzt ist: wie werde mit ihr weitermachen? Ich bin Ausländerin und bin in Deutchland zwecks Studium, muss also ab und zu arbeiten zur Sicherung der finanziellen Lage. Aber jetzt mit meiner Tochter ist es nicht einfach all das zu verbinden und angesichts der Situation hat mir der Vater meiner Tochter vorgeschlagen, ihm die kleine zu geben, während ich mit meinem Studium problemlos weitermache und beende.  Mein Partner und ich sind noch nicht verheiratet. Er hat seine eigene Wohnung und ich habe meine, und ich bin auch noch nicht bereit mit ihm zusammenzuleben. Deshalb weiß ich nicht, ob es gut wäre, ihm die kleine kürzlich zu geben. Und ich möchte auch gerne wissen wie es rechtlich aussieht, denn ich trage bisher alleine die Sorgerechtserklärung. Der ist Azubi und sagt, dass seine Arbeitszeiten bisschen flexibel sind und er kann deshalb sich um das Baby kümmern.    Was denken Sie über die Situation?  Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir schnell eine Rückmeldung geben.    Mit freundlichen Grüßen                           Levy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, auf keinen Fall. Das KInd begründet dann den Lebensmittelpunkt beim Vater u Sie bekommen es nicht so einfach zurück. Sie brauchen staatliche Unterstützung. Kindertagesstätte etc. Oft haben die Unis eigene Betreuungsmöglichkeiten, kümmern Sie sich! Liebe Grüße NB


misses-cat

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Lass da bloß die Finger von , ein Azubi hat auch keine flexiblen Arbeitszeiten Der Vater des Kindes ist deutscher? Und hat die Vaterschaft anerkannt?


mamavonbaby

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Wenn du dein Baby behalten  möchtest, dann würde ich es nicht weggeben, auch nicht in die Hände des Vaters. Das kann dir später negativ ausgelegt werden und dir wird vielleicht das Sorgerecht entzogen. Wende dich an deine Uni. Die hat Beratungsstellen für Studierende mit Kindern. Es gibt dort garantiert Möglichkeiten dir dir helfen dein Baby und das Studium unter einen Hut zu bekommen. An meiner Uni gibt es zb auch Kindebetreuung. Finanzielle Hilfen kannst du noch für dein Kind beantragen zb Wohngeld, Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss. Ich wünsche dir alles Gute.


Ani123

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KINDERBETREUUNG Sie brauchen eine Betreuung für ihr Baby um arbeiten gehen zu können. Ebenso erleichtert es ihr Studium, weil sie z. B. ohne Baby in die Uni gehen und/oder zu Hause lernen können. Für das Baby kann Uni auch Stress sein, besonders wenn es älter wird, mobiler, mehr Aufmerksamkeit fordert, beschäftigt werden möchte, usw..    BERATUNG UNI Wenden Sie sich an ihre Uni und lassen sich beraten. Vielleicht gibt es eine Unikita welche ihr Kind betreuen kann oder Tagesmütter, welche mit der Uni zusammen arbeiten.   FINANZIELLE HIFEN Finanzielle Hilfen stehen ihnen zu, wie z. B. Bafög, Kinderzuschlag, Wohngeld. Das sind alles Hilfen welche beantragt werden müssen. Elterngeld und Kindergeld für das Baby sollten sie bereits bekommen. Wenn sie unter 27 Jahre sind und Studentin können sie auch Kindergeld für sich bekommen.    UNTERHALT Der Kindsvater ist unterhaltspflichtig. Zahlt er zurzeit Unterhalt? Wenn ja auf welcher Basis? Hat das Jugendamt den Unterhalt berechnet? Wenn nein warum nicht? Auch wenn er den regelmäßigen Umgang wahrnimmt ist das kein Grund um keinen Unterhalt zu zahlen. Je nach seinem Gehalt ist er ihnen als Kindesmutter ggü. auch verpflichtet sog. Betreuungsunterhalt zu zahlen.   BERATUNG & HILFE BEIM JUGENDAMT  Holen sie sich Hilfe beim Jugendamt. Die können ihnen helfen wegen der Berechnung des Unterhalts, beraten welche Möglichkeiten zur Kinderbetreuung es gibt und vielleicht auch vermitteln, beraten wie und wann der Kindsvater den Umgang wahrnehmen kann,  welche finanziellen Hilfen es für sie gibt, uvm..    SONSTIGES  Ob sie das Kind zum Kindsvater geben bleibt ihnen überlassen. Die finanziellen Hilfen werden dann weniger sein, sie bekommen kein Unterhalt mehr; sie müssen Unterhalt zahlen, sie bekommen kein Kindergeld für das Baby und Elterngeld mehr. Das müssten sie den Stellen, damit diese weiß,  dass das Kind nicht mehr bei ihnen wohnt und damit sie zu beidem nicht mehr berechtigt ist. Der Kindsvater darf beides beziehen. Wenn sie z. B. nur tageweise arbeiten und der Kindsvater angibt zeitlich flexibel zu sein könnte er das Kind in der Zeit betreuen bis es einen anderen Betreuungsplatz hat.


luvi

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Hallo,  Ist der Vater des Kindes Deutsch und hat die Vaterschaft anerkannt? Wenn ja, könntest du einen anderen Aufenthaltsstatus bekommen (Personensorge für ein deutsches Kind) und du hättest auch Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Staat.  Der Vater muss übrigens auch Unterhalt für das Kind und evtl sogar für dich zahlen.  Ich weiß nicht, ob 8ch dich richtig verstanden habe. Überlegst du, ob der Vater das Kind für einige Stunden betreut (während du arbeitest) oder soll das Kind bei seinem Vater leben, so dass du in Ruhe studieren kannst.  LG luvi 


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