Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet am 31.12.07, mein Chef hat mir telefonisch schon mitgeteilt, daß er mir (aus wirtschaftlichen Gründen) weder eine Vollzeit, noch die gewünschte Teilzeitstelle anbieten kann. Trotzdem spielt er auf Zeit und möchte sich im November (vorher hat er keine Zeit) mit mir zusammensetzen. Kann ich dann auch fristlos kündigen (ohne Sperre), wenn er mir die gewünschte Teilzeitstelle nicht anbietet? Auch wenn ich ja Anspruch auf die Vollzeitstelle habe, so kann ich das mangels Kinderbetreuung nicht machen. Sorry wegen der Dringlichkeit, aber ich hab ja nur noch zwei Tage... Viele Grüße Kadiya
Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Einen Anspruch auf die alte Vollzeitstelle haben Sie aber auf jeden Fall. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
also meiner Meinung nach, würde ich versuchen es "auszuharren"... Er hat ja schon gesagt, er kann Dir keine VZ Stelle geben. Kündigen kann er Dir erst am 31.12.07 unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Nach den Angaben von Fr. Bader (je nachdem wie Groß Eure Firma ist) könntest Du versuchen TZ zu erreichen und evtl. darauf klagen.... Was dabei rauskommen könnte wäre eine Abfindung für Dich. LG Peeka, die allerdings nicht die Nerven für so etwas hätte
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