Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich bin Deutsche, verheiratet mit einem Australier, wir leben in Australien und wir haben 2 kleine kinder mit derzeit noch doppelter Staatsbuergerschaft. Laut deutscher Botschaft wird mein Sohn beide Staatsbuergerschaften fuer immer behalten duerfen, meine Tochter wird sich aber irgendwann fuer eine Staatsbuergerschaft entscheiden muessen (das haengt laut Botschaft von meinem jeweiligen Visumstatus zur Zeit der Geburt ab). Meine eigentliche Frage lautet: Wissen Sie, wann meine Tochter sich entscheiden muss? Wenn sie 18 ist oder spaeter? Vielen Dank, Christine Windsor
Hallo, schauen Sie mal bei: http://web-wren.com/idia/ Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit