Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich gehe gg. Ende Okt. in MuSchu und bat meinen AG, mir nun doch so langsam einen Zusatz-Vertrag bez. des mündlich zugesagten Minijobs während der EZ zu geben. Nun ist die Situation so, dass einer Kollegin betriebsbedingt mit sofortiger Freistellung gekündigt wurde, da der Aufsichtsrat Sparmaßnahmen fordert. Ich muss dazu sagen, dass dies alles sehr unschön abgelaufen ist. Nun habe ich natürlich Bedenken, dass ich den Sparmaßnahmen auch zum Opfer fallen soll. Nun möchte man mich vertrösten, dass ich den zus. AV ja auch nach dem MuSchu bekommen könnte. Da möchte ich mich aber nicht darauf einlassen. Die neue Kollegin, die sofort am nächsten Tag anfing, nachdem die andere freigestellt wurde (trotz betriebsbed. Kündigg. wg. Sparmaßnahme!), soll natürlich von mir eingearbeitet werden und meine Arbeit und die der Kollegin übernehmen. Meine Fragen: Welche Rechte habe ich als AN (unbefristeter AV, seit über 1 Jahr angestellt). Selbst in einer kleinen Firma (unter 10, über 5 MA) müssten doch ohne Ausnahme der MuSchu u. EZ gelten, oder? Sollte ich lieber einen RA einschalten oder erst einmal abwarten? Ich befürchte nämlich, dass mir gesagt wird, dass ich nicht auf Minijob-Basis arbeiten kann, ich mich dann anderweitig umschaue, beim AG um Genehmigg. bitte, sie mir diese nicht geben und dann hoffen, mir kündigen zu können, wenn ich woanders ohne Genehmigg. arbeite. Ich muss doch aber planen können. Vielen Dank für Ihren Rat. Mit freundlichen Grüßen, Tobitatze.
Hallo, natürlich gelten MuSchG und BErzGG bei jedem Betrieb voll. Einen Anspruch auf TZ haben Sie uU auch. Ich würde mich nicht vertrösten/ rausschieben lassen! Gruß, NB