Ulrike1982
Hallo sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für ihre Antwort auf meine Frage vom 11.10.14 (ALG 1 möglich, wenn Arbeitsverhältnis während Elternzeit endete?). Ich würde dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen bis zur Geburt meines 2. Kindes Ende Januer 2015. Allerdings wäre die betreuende Person keine Kita sondern meine Mutter. Ist das zulässig, um ALG 1 zu beantragen? Einen Kita-Platz habe ich erst ab 01.03.15. Vielen Dank, mit freundlichem Gruß, Ulrike1982
Hallo, ja. Aber rechnen Sie mit einer ganztagigen SChulung - das AA prüft immer nach! Liebe Grüße NB
Colien07022004
Hallo, ja, die Betreuung muss nachgewiesen werden... Das Amt prüft genau! LG
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