Mitglied inaktiv
Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Ich hatte auch schon den Vorschlag gemacht, die Zahlung vorläufig einzustellen, bis irgendeine Äußerung kommt. Mein Bekannter befürchtet nur, dass er dann sofort ohne Vorwarnung ein Anwaltschreiben bekommt und dann auch noch die Anwaltskosten am Hals hat. Oder muss da erst mal eine Mahnung vorausgehen? Vielen Dank nochmal an dich im Voraus Susann
Mitglied inaktiv
Nochmal: Er zahlt seit dem 18. Geb grundsätzlich an die falsche Person! Unterhaltszahlungen an die Mutter waren nur bis dahin rechtlich begründet. Wenn ihn seine Tochter ärgern will, klagt sie sofort wegen fehlendem Unterhalt. SIE = die Tochter bekommt nämlich im Moment keinen! Ich würde: Einschreiben / Rückschein od. persönlich hinschicken und darin auf die sifortige Zahlungseinstellung an die Mutter verweisen. Aber auch GANZ KLAR die Bereistchaft anzeigen, auf ein Konto der Tochter zu überweisen. Für den November würde ich jeden Dauerauftrag einstellen und eben ansonsten nachüberweisen. Außerdemkann die Mutter keinen Anwalt mehr beauftragen, wenn dann muß das die Tochter machen. Und zahlen muß er das schon gar nicht, s. o. Viele Grüße, gib ihm Kraft! Désirée
Mitglied inaktiv
Vielen Dank, Désirée, das klingt sehr vernünftig. Ich werde ihm ans Herz legen, es so zu machen. Ich halte dich auf dem Laufenden. Viele Grüße Susann