raggagal
Hallo Frau Bader, Mein Sohn ist 18 Monate alt und ich bin von Anfang an alleinerziehend. Ich habe ein schwieriges Verhältnis zum Kindsvater. Mit ihm ist es ein ständiges auf und ab da er ziemliche agressionsprobleme hat. Er hat mich schon sehr oft im Beisein des Kindes angeschrien und beleidigt und zum Teil auch in der Öffentlichkeit (Tierpark, Stadt....) Danach hat er sich immer entschuldigt, was es ja nicht ungeschehen macht, und ich habe des Friedens Willen diese Entschuldigungen akzeptiert. Mit der Versprechung auf Besserung. Natürlich hat es sich nicht gebessert. Ich werde dauernd am Telefon angeschrien und aufs übelste beleidigt. Mittlerweile kann und möchte ich mich nicht mehr so von ihm behandeln lassen. Daraufhin hat er mir angedroht nun das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Ich möchte dies auf keinen Fall und zwar aus folgenden Gründen: Ich habe für meinen Sohn ein Sparkonto eröffnet und möchte nicht dass er darauf Zugriff hat, da er sich in der Vergangenheit in meiner Wohnung am Sparschwein unseres Sohnes bedient hat.... Zudem hat er schon eine 4jährige Tochter und da das gemeinsame Sorgerecht da er mit der Mutter verheiratet war. Sie ist umgezogen und er hat daraufhin, um ihr eins auszuwischen, die Anmeldung für den neuen Kindergarten absichtlich nicht unterschrieben. Und natürlich der ganze Umgang mit mir. Ich denke durch das gemeinsame Sorgerecht würde es noch mehr Konflikte geben und er würde es ausnutzen das letzte bisschen Macht über mich auszuüben. Nun meine Frage wie stehen die Chancen dass er durch diese Argumente das Sorgerecht nicht bekommt? Liebe Grüße jenny
Hallo, rein rechtlich hat der Vater die gleichen Rechte wie die Mutter, als auch Anspruch auf gemeinsames Sorgerecht. Dagegen kann aber sprechen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist, wozu Sie nicht schreiben. Ich hab es aber schon relativ häufig geschafft, dass das Gericht dem gemeinsamen Sorgerecht auch dann widersprochen hat, wenn es unüberwindliche Differenzen zwischen den Eltern gegeben hat oder der Vater unzuverlässig ist. Hier spielt die Stellungnahme des Jugendamtes eine ganz wesentliche Rolle, setzen Sie sich deshalb frühzeitig mit der Mitarbeiterin des Jugendamtes in Verbindung. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn Du nicht beweisen kannst, das das Kindswohl extrem gefährdet wäre, schlecht.
Colien07022004
Streitigkeiten zwischen den Eltern sind keine Argumentationsgrundlage. Du musst alles hinreichend belegen können, denn behaupten kann man viel. Das gemeinsame Sorgerecht kann nur abgelehnt werden, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Die Väter sind in ihren Rechten gestärkt und gleichberechtigt, so wie die Mutter. Lg
Sternenschnuppe
Wieso bist Du mit ihm in Tierpark und Stadt? Deine Chancen stehen schlecht, nichts von dem was Du schilderst gefährdet das Kindeswohl. Übergaben kurz halten, Umgangstagebuch oder Mailkontakt. Das Konto kannst Du so einrichten, dass keiner was abheben kann ohne Unterschrift des anderen, oder machst eines auf Deinen Namen.
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