Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Dauer der Elterzeit / Anrechnung Mutterschutzzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Dauer der Elterzeit / Anrechnung Mutterschutzzeit

Sunny1979

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage zur Gestaltung der Elternzeit. Mein voraussichtlicher ET ist der 15.11.2013. Sowohl ich, als auch (hauptsächlich) mein Mann möchten dann Elternzeit in Anspruch nehmen. Ich würde hierbei gerne die ersten 4 Lebensmonate des Kindes gemeinsam mit meinem Mann zuhause bleiben. Nach den ersten 4 Monaten würde ich dann wieder Vollzeit arbeiten gehen, während mein Mann zuhause bleibt. Nun bin ich unsicher, welche Denkweise bzgl. Anrechnung der Mutterschutzzeit die richtige ist bzw ob diese überhaupt angerechnet wird. Wenn ich die ersten 4 Monate zuhause bleibe, wird mir dies dann als 4 Monate Elternzeit angerechnet oder nur als 2 Monate (8 Wo. Mutterschutzzeit + 2 Monate Elternzeit). Ab welchem Zeitpunkt müsste mein Mann wieder arbeiten gehen bzw wann liefe dann das Elterngeld aus? Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort! Gruß, Sunny


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt darauf an, wann sie genau das Ende der Elternzeit festlegen! Das können Sie tun, wie Sie wollen! Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Elternzeit ist immer ab Geburt. Elterngeld für die Mutter auch. Bleibt ihr zusammen 4 Monate beim Baby, dann sind 8 Monate Elterngeldanspruch weg. Bleiben, da Paarmonate inklusive, noch 6 Monate über, die Dein Mann dann Elterngeld bekommen würde nach den 4 Monaten.


SumSum076

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Noch eine kleine Anmerkung: Nimmt man genau 1 Jahr Elternzeit, ist der erste Arbeitstag der 1. Geburtstag des Kindes. Man kann aber auch zB 1 Jahr und 4 Tage Elternzeit nehmen. Oder 1 Jahr und 1 Monat oder irgendein anderes Datum... Gruß Sabine


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