nela1806
Mein Partner zahlt Unterhalt fürs erste Kind. Nun hat er 3Monate 334€ statt 272€ überwiesen. Das wären 3x62€, also 186€ zuviel gezahlt. Darf er diese 186€ beim nächsten Monat vom Unterhalt abziehen? Lg Nela
Hallo, grds. kann man, wenn man zuviel gezahlt hat, Rückforderungen stellen, da der andere bereichert ist. Nach hM gilt das aber nicht beim Unterhalt, denn hier wird davon ausgegangen, dass der Berechtigte das geld ausgegegen hat und entreichert ist (so heißt das tatsächlich). Etwas anderes gilt, wenn der berechtigte davon Vermögenswerte geschaffen hat. Anders kann es sein, wenn die Berechtigte Kenntnis hatte Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Nein, darf er nicht. Ein Dauerauftrag verhindert sowas :-)
nela1806
Er überweist selber
Mitglied inaktiv
Eben, ein Dauerauftrag mit der Summe verhindert falsche Überweisungen. Doof gelaufen, ärgerlich, aber er darf es nicht verrechnen. Oder gab es einen Grund warum er zuviel zahlte ? Im endeffekt, wo kein Kläger da kein Richter. Rechtlich darf er aber nicht.
nela1806
Na er musste erst im Dezember 2012 mehr zahlen, aber er hats mit 2011 verwechselt. Hab nun doch Jugendamt angerufen, die müssen das mit der Mutter klären. Das kann aber nur mein Partner da misch ich mich nicht mit ein. Zumal sie jedes Jahr versucht ihm die Hölle heiss zu machen. Sie will nicht das er das KInd sieht, aus Angst er könnte ihr es wegnehmen. Kann ich garnicht ab wenn Kinder drunter leiden müssen
Mitglied inaktiv
Er zahlt doch selbst, was sollen die da klären ? Ja, Umgang und Unterhalt haben nichts miteinander zu tun. Wie gesagt, wo kein Kläger, da kein Richter.
nela1806
Danke sehr für Ihre Antwort. Die Berechtigte hat ihn darauf hingewiesen und das schriftlich. Lg Nela
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