Mitglied inaktiv
Hallo, eine vielleicht merkwürdige Frage aber darf mein Kind, wenn ich sie schon bezahlt habe und dabei bin Lose der Lottogesellschaft ziehen? Also ich kaufe ein Los und statt mir holt es das Kind aus dem Topf. MfG Lilly
Hallo, Sie schließen ja den Vertrag. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Ja, darf es. Hatte neulich die gleiche Situation. Geldübergabe findet zwischen den Erwachsenen statt, Kind nimmt lediglich im Beisein des Erziehungsberechtigten die Ware in Empfang. Mein Fünfjähriger hat letzte Woche stolz 5 Nieten gezogen *g*
Mitglied inaktiv
Danke, die Angestellte hat es uns nämlich eben untersagt :(
Sternenschnuppe
Mir erklärte das der Ladenbesitzer so. Mal sehen was Frau Bader sagt :-)
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse