Hallo Frau Bader,
habe folgendes Problem bzw. Frage:
ich bin im Moment noch in Elternzeit soll aber laut Plan im Sept. wieder arbeiten. Jetzt wurde ich vom meinem Arbeitgeber gefragt ob ich mein Elternzeit bis Ende des Jahres verlängern kann. (Betriebliche Gründe, Budget etc.) Eine Vorwarnung kam noch dazu: falls ich drauf bestehen würde doch in Sept. arbeiten zu wollen, kann es sein, dass ich für die 4 Monate irgendwo anders in Betrieb unterkomme (andere Abteilung, andere Arbeit). Es ist zwar der gleiche Betrieb aber eine andere Arbeit. Ist so etwas gesetzlich erlaubt?
Grüße Natik
von
natik
am 09.07.2012, 11:19
Antwort auf:
Darf mein Arbeitgeber so etwas machen??????
Hallo,
Sie haben Anspruch auf den alten o einen vergleichbaren Arbeitspklatz. Eine Pflicht zur verlängerung haben Sie nicht
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.07.2012
Antwort auf:
Darf mein Arbeitgeber so etwas machen??????
Hast Du denn noch Elternzeit über ?
Wenn im Arbeitsvertrag nicht exakt Deine Position steht , dann darf er das was er vorhat.
Finanziell darf es aber nicht schlechter werden.
Beziehungsweise den Stunden angepasst dann, wenn Du nun weniger arbeiten wirst als vorher.
von
Sternenschnuppe
am 09.07.2012, 11:39
Antwort auf:
Darf mein Arbeitgeber so etwas machen??????
Ich bin im Moment seit 1,5 Jahren in Elternzeit, also theoretisch könnte man das noch verlängern. Ich arbeitete in meinem ausgebildetem Beruf, was bedeutet, dass im Vertrag ganz genau steht dass ich als "XY" eingestellt bin. Also ich bin der Meinung sie dürfen so etwas gar nicht machen, weil ich für diese 4 Monate einen neuen Vertrag bräuchte, oder? Vielleicht ist es aber gesetzlich so dass, Hauptsache der Betrieb nimmt dich zurück, aber als was ist egal. Es geht ja auch nur um die 4 Monate ab 1.1. bin ich wieder in meinem Beruf bzw. Abteilung. Es wurde auch nicht zu 100% prozent gesagt dass es so kommt, es KÖNNTE so sein - wenn ich daruf bestehen würde ab Sept. wieder zu kommen. Ich glaube die versuchen mich einwenig unter Druck zu setzten damit ich zustimme, aber es würde gar nicht gehen, nur ich weiß es ja nicht sicher. Deswegen auch die Frage.
von
natik
am 09.07.2012, 11:58
Antwort auf:
Darf mein Arbeitgeber so etwas machen??????
Er darf, wenn der Betrieb des Selbe ist, du weder grob über- noch unterfordert wirst, die Tätigkeit in etwa dem entspricht, was du zuvor getan hast und der Lohn gleich bleibt.
Lg, Silke
von
silke_k
am 09.07.2012, 12:35
Antwort auf:
Darf mein Arbeitgeber so etwas machen??????
Naja ich bin im technischen Beruf ausgebildet und wenn die mich ins Einkauf setzen, oder in Personalbüro hat es mit meinem ausgeübtem Beruf nichts zu tun. Und ich bin für diese Arbeiten gar nicht ausgebildet. Und ähnliche Arbeiten gibt bei uns nicht mehr. Und wenn ich nur was verpacken muss, dann bin ich ja wie du sagst unterfordert.
von
natik
am 09.07.2012, 13:38