Ilona Minich
Hallo Frau Bader, zunächst möchte ich mich bei Ihnen im Voraus für Ihre Antwort bedanken. Ich arbeite auf Teilzeit als Lehrerin an einer Schule, dieser Vertrag läuft bis Ende dieses Schuljahr. Die restlichen 2 Tage unterrichte ich auf Honorarbasis an einer anderen Schule. Die Frage lautet ob ich in der Zeit des Mutterschutzes noch die zwei Tage auf Honorarbasis arbeiten darf.Es wären insgesamt 10 Stunden die Woche.Denn es sind Abschlussklassen und ich würde diese Klassen so gerne noch durch die Prüfungen begleiten. Wie würde es sich finanziell auswirken? Viele liebe Grüße Ilona Minich
Hallo, vor der Entbindung ist das rechtlich möglich, nach der Entbindung nicht. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Vor der Entbindung ja, danach nicht. LG Sabine
SumSum076
Finanziell? Für die 2 Tage bekommst du dann kein Mutterschaftsgeld, sondern dein Honorar. Beim Elterngeld...wenn die 2 Tage über einen Monatswechsel gehen (zB 30.06. und 01.07), kann es zu einer anderen Berechnungsgrundlage beim Elterngeld kommen. Beginnt dein Mutterschutz am 30.06., wird der Juni bei der Berechnung des Elterngeldes aussen vor gelassen. Beginnt dein Mutterschutz zwei Tage später, also erst im Juli, dann zählt der Juni beim Elterngeld noch mit. Gruß Sabine
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