Joleene
Ich bin in einer Woche 31 Jahre und wohne seit gestern mit meiner 5 jährigen Tochter für die ich das Sorgerecht habe in Einer mutterkindeinrichtung wo ich mir Mut einer anderen Mutti eine 3 Zimmer Wohnung teile. Meine Tochter und ich haben ein gemeinsames Zimmer für uns. In unserem Zimmer steht von Anfang an ein Babyphone worüber die Erzieher die sich im Erdgeschoss des Hauses aufhalten uns 24 Std. Jeden Tag abhören bzw. Die ganze Zeit mithören können. Ist es überhaupt rechtens so sehr in meine Privatsphäre einzugreifen und mich Tag und Nacht belauschen zu können? Und muss ich das einfach so hinnehmen ? Lg Joleene
Hallo, das kommt darauf an, warum Sie dort sind und wie diese Maßnahme im Kindeswohl zu begründen ist. Liebe Grüße NB
Berlin!
Klassische Antwort: kommt drauf an. Es wird sicher einen Grund geben, warum Du in einer solchen Einrichtung wohnst. In der Regel ist irgend eine Art von Kindeswohlgefährdung der Grund. Und ja, es ist dann unter Umständen sehr wohl zulässig, Euch auf diese Art und Weise zu kontrollieren und bei Gefahr unverzüglich eingreifen zu können. Die Alternative ist, das Deine Tochter in Obhut genommen wird. Würde ich mir an Deiner Stelle überlegen.
mellomania
war das vorher klar? wurde dir das gesagt bzw. steht das in einem vertrag o.ä. was du unterschrieben hast? oder hast du das nicht gewusst und nun zufällig herausgefunden? hast du die verantwortlichen dort angesprochen und nachgefragt?
Berlin!
Das spielt dich gar keine Rolle, ob sie es vorher wußte, irgendwas unterschrieben hat oder nicht. Sie fragt nach der ZULÄSSIGKEIT solcher Maßnahmen. Info zur Vermehrung Deines juristischen Halbwissens: Sittenwidrige und rechtswidrige Dinge können nicht vertraglich zulässig vereinbart werden und in diesem Fall erst recht nicht zu Lasten Dritter (des Kindes). Was glaubst Du, dass man in eine Mutter-Kind-Einrichtng mittels zivilrechtlichem Mietvertrag einzieht, oder was? Manmanman.
cube
Naja, kommt drauf an. Bist du freiwillig dort hin, weil es zu Hause mit dem Partner nicht mehr ging? Dann würde ich sagen: nein, dürfen sie nicht. Musstest du auf Anweisung des JA´s oder sonstiger Ämter/Behörden ins MKH? Dann kann es durchaus einen Grund geben, weswegen du bzw. das Kind überwacht wird. Aber ich muss sagen, ich finde, das geht dennoch zu weit. Dass Kontrollen stattfinden, du nicht machen darfst, was du willst, Regeln eingehalten werden müssen etc ist das Eine - dich 24 Std lang belauschen zu können das Andere. Und das halte ich nicht für zulässig. Soweit ich weiß, darf man dies nur einer forensischen Einrichtung. Ich bin gespannt, was Frau Bader sagt - könnte mir aber vorstellen, dass sie genau die gleiche Frage hat: freiwillig dort, ohne das es Probleme mit deiner Rolle als Mutter gibt oder MKH als Auflage/Maßnahme, damit du das SG nicht verlierst bzw. das Kindeswohl gewährleistet werden kann.
Ani123
Mich interessiert was die Erzieher dazu sagen. Ein Gespräch, warum das so ist, kann helfen.
Andrea6
Stell das Gerät doch einfach aus und warte, ob was passiert...
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