saltwater
Sehr geehrte Frau Bader, darf der Vorgesetzte den von ihm bestätigten Urlaubstag zurückziehen? Z.B. mit der Begründung, das Büro sei aufgrund von Krankheitsfällen nicht ausreichend besetzt. Wenn dies möglich ist, wie kurzfristig darf es das tun? Oder gibt es dafür in jedem Betrieb eigene Regeln? Über Ihre Rückmeldung freue ich mich. Viele Grüße Saltwater
Hallo, grds kann der Ag einen einmal bewilligten Urlaub nicht rückgängig machen. Er hat aber evtl. einen ANspruch auf Zustimmung des AN zur Rücknahme - wen nachträglich eingetretene betriebliche Interessen von besonderem Gewicht die Anwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb während des festgelegten Zeitraums notwendig machen. Wenn alle krank sind, kann das der Fall sein. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ja darf er im Rahmen seines Direktionsrecht. Ist meinem Mann auch schon passiert.
Strudelteigteilchen
Ja, darf er leider. Die Begründung, daß das Büro sonst unbesetzt bleibt, ist ein ausreichender Grund. Allerdings muß er einen evtl. Verlust ausgleichen. Wenn Du zum Beispiel was gebucht hast und das Ticket nicht zurückgeben kannst.
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