Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf das jugendamt auch nachts Hausbesuche durchführen

Frage: Darf das jugendamt auch nachts Hausbesuche durchführen

Taylorsmama1994

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Meine Frage wäre ob das jugendamt auch nachts hausbesuche durchführen kann bzw darf ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, in akuter Gefahrensituation für das Kind kann das JA (Notdienst) auch nachts kommen, um das Kind in Obhut zu nehmen. Liebe Grüße NB


la-floe

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die Frage ist doch: eer sollte das tun? Kennst du Jugendamtsmitarbeiter, die Nachtschichten schieben? Ich nicht. Bei akuter KWG kommt die Polizei, nicht das JA. floe


Taylorsmama1994

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Nein kenne ich nicht danke für die Antwort


cube

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Nennt sich bei uns zB GSD - Gefährdungs-Sofort-Dienst und ist sozusagen das Jugendamt außerhalb der Geschäftszeiten. Das sind dann aber keine offiziellen Besuch im Rahmen einer Betreuung - sondern angezeigter Gefährdung und das Kind sehr wahrscheinlich dann auch sofort über Nacht woanders untergebracht werden muss.


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