Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Chancen auf alleiniges Sorgerecht?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Chancen auf alleiniges Sorgerecht?

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Mein Sohn ist 7 Jahre alt, Autist, entwicklungsverzögert und Pflegestufe 3. Dementsprechend braucht er auch viel Hilfe im Alltag, viele Termine müssen wahrgenommen werden und Anträge ausgefüllt und von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Mein Exmann hat allerdings starke Probleme Unterlagen rechtzeitig abzuliefern, selbst wenn es nur um eine Unterschrift geht. Die besonderen Bedürfnisse unseres Sohnes, kann er leider auch nicht erfüllen. Über ein Wochenende ohne ausreichende Hygienemaßnahmen, kann ich gerade so hinweg schauen. Die Ferien teilen wir uns auf und da fangen die Probleme erst richtig an. Das Kind wird einseitig ernährt, wird nicht regelmäßig umgezogen und teils 3 Wochen nicht gebadet. 2 mal kam er mit Krätze nachhause. Mit dem Jugendamt habe ich mich schon in Verbindung gesetzt. Allerdings wollen sie da nich nichts unternehmen ausser mit ihm zu sprechen. Ich möchte ihm den Umgang nicht komplett verbieten aber bin nervlich nicht mehr in der Lage ihm wegen allem hinterher zu laufen und ständig mit der Angst zu leben, dass er mit neuen Krankheiten nachhause kommt, sobald er mal länger bei seinem Vater ist. Wie gut würden meine Chancen vor Gericht stehen ? Vielen Dank für Ihre Zeit.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen hier Sorgerecht und Umgangsrecht unterscheiden. Beim Sorgerecht haben Sie gute Chancen, wenn Sie nachweisen können, dass er andauernd mit wichtigen UNterschriften nicht bei kommt. Beim Umgangsrecht können Sie nur eine Einschränkung erreichen, wenn eine Kindeswohlgefährdung gegeben ist. Liebe Grüße NB


WonderWoman

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das sind ja zwei ganz unterschiedliche bereiche. das eine ist das sorgerecht. wenn du wirklich so viele unterschriften brauchst und er dabei so schludert, lasse die unterschrift ein paar mal gerichtlich ersetzen und dann hast du gute chancen auf das asr. oder ihr klärt das aussergerichtlich und er gibt dir eine vollmacht für die gesundheitssorge. aber für die ferienumgänge nützt dir das asr gar nichts, da geht es um das umgangsrecht und das behält er auf jeden fall. die frage stellt sich nur in welchem rahmen. will er das kind den in den frerien wirklich haben? dann geht es nur über das ja. klar reden die erstmal mit ihm, was sollen sie sonst machen? erst wenn dann nichts passiert können die härtere massnahmen ergreifen. und dazu musst du dran bleiben. kleiner tip: es ist taktisch ungünstig, die verfehlungen beim umgang als argument für das asr anzubringen. trenne das.


Felica

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Schlecht, weil du Dinge durcheinander wirfst. Du beklagst den Umgang, der hat aber mit dem Sorgerecht nichts zu tun. Den auch mit dem alleinigen Sorgerecht hätten die beiden weiterhin ein Anrecht auf Umgang. Ändert also gar nichts. Das einzige was du machen kannst, wäre das du bei Gericht eine Teilübertragung der Gesundheitsfürsorge beantragst, dann wird dieser Teil des Sorgerechts, und nur der, alleine auf dich übertragen. Aber dafür müsstest du schon extrem glaubhaft vor Gericht klar machen, warum es wichtig ist das dir dieser Teil alleine übertragen wird. ich persönlich sehe die Chancen aber als gering an, jedenfalls dann wenn es nur um ein hinterherlaufen geht. Ein kleiner Bonus bleibt wegen Autist. Umgangsrecht wirst du wegen der Dinge jedenfalls nicht einschränken können.


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