27m_ina
Hallo Frau Bader, ich habe heute zufällig gelesen, dass im BV nicht nur das Grundgehalt sondern auch ein Durchschnitt der Zulagen gezahlt wird. Ist das so richtig? Mein AG hat mir nur das Grundgehalt gezahlt, das kam mir schon immer komisch vor, da in der SS ja keine finanziellen Einbußen gemacht werden sollten. Sollte ich zu wenig erhalten haben, habe ich jetzt noch Anspruch auf eine Rückzahlung? Kind ist bereits 6 Monate alt. Viele Grüße!
Hallo, das kommt darauf an, ob in Ihrem Vertrag einer Verwirkung geregelt ist (meistens ja). Ansonsten besteht der Anspruch fort. Liebe Grüße NB
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