alexandra123
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin in der 14. Woche schwanger und habe seit der 7. SSW mit ständiger Übelkeit, Schwindel, Appétitverlust, Schlafstörungen und Verdauungsstörungen zu kämpfen. Die Probleme haben nun auch zu einer starken Kraftlosigkeit geführt, so dass es meine ganze Kraft erfordert, den Alltag mit meinem dreijährigen Sohn zu bewältigen. Ich bin Grundschullehrerin und meine Krankschreibung wurde immer um eine bis zwei Wochen verlängert. Das war für die Schule sehr schwierig. So wurde ich nun gebeten mich doch möglichst langfristig krank schreiben zu lassen. Meine Ärztin sagt aber immer, dass die Beschwerden ja in der nächsten Woche weg sein könnten. Mich setzt das nun sehr unter Druck. Ich verstehe die Situation der Schule aber ich kann ja auch nicht vorhersagen ob die Beschwerden noch länger andauern. Arbeitsfähig fühle ich mich aktuell überhaupt nicht. Haben Sie einen Rat für mich?
Hallo, es liegt ja nicht in der Tätigkeit, also AU u kein BV. Und auch die Dauer ist ok, erfahrungsgemäß hört es bei den meisten spätestens um diese SSW auf. Liebe Grüße NB
Surematu
Da du typischen Schwangerschaftssymptome hast, kann dein Arzt dich nur krankschreiben und nicht ins BV schicken. Die Regelungen wurden verschärft. Da von der Arbeit keine Gefahr für Mutter und Kind besteht, gibt es auch von Seiten des AGs kein BV. Du musst dich eben wohl oder übel immer wieder krankschreiben lassen und die Symptome können nun mal wirklich von jetzt auf gleich aufhören.
Mitglied inaktiv
Das Beschäftigungsverbot ist für Schwangere, die noch arbeitsfähig sind, deren Zustand sich bei Weiterbeschäftigung erwartungsgemäß verschlimmern würden. Nach deiner Schilderung bleibt wohl nur weiterhin eine AU. Es wäre wünschenswert, wenn die Ärztin dich statt 1-2 Wochen, gleich 3-4 Wochen krank schreiben könnte.
Mitglied inaktiv
Die Ärztin hat aber doch vollkommen recht damit, dass diese "typischen" Beschwerden jederzeit aufhören könnten. Ist ja schon eher ungewöhnlich, dass die in der 14. Woche immer noch anhalten (soll kein Vorwurf sein!) Eine Krankschreibung über 1 Woche hinaus wäre dann aber halt von der Ärztin auch nicht korrekt. Oder? Klar, blöd für die Schule, aber die Ärztin handelt vollkommen korrekt, was man hier auch durchaus mal erwähnen sollte ;) Die Schule muss halt mit klarkommen, wie jeder andere Arbeitgeber das auch müsste. LG Lilly
Mitglied inaktiv
Ist Dir insbesondere von dem Schulküchengeruch übel, der den ganzen Tag über den Korridor zieht? Also hauptsächlich Übelkeit/ Erbrechen in der Schule? Dann sehe ich ein BV vom Arzt als durchaus möglich ;-) Ansonsten stimme ich den Vorschreiberinnen zu.
Mitglied inaktiv
Die TE schrieb von "ständiger Übelkeit, Schwindel, Appétitverlust, Schlafstörungen und Verdauungsstörungen". Das kann man nun beim besten Willen nicht dem Arbeitsplatz unterschieben. Ständige Übelkeit heißt für mich, auch an Wochenenden. Es hält ja offensichtlich seit Wochen an, ohne dass die Frau an der Schule war. Und sie schreibt ausdrücklich, dass sie nicht arbeitsfähig ist. Das ist dann eindeutig eine Indikation für eine AU - nicht arbeitsfähig und auch kein Zusammenhang mit der Tätigkeit. Beides wäre Voraussetzung für ein BV gewesen. Was sollen diese manipulierenden Fragen eigentlich bezwecken? Diese wiederholte Falschberatung nervt und schadet dem Ansehen dieser Seite.
mellomania
es ist eine indikation für AU. Ende. nix bv. weder vom arzt, noch von der schule. die beschwerden würden ja nicht aufhören, würde man sie z.b. abordnen. aber hier auf eine falsche fährte locken und suggeriren, beim arzt das zu sagen um BV zu bekommen ist echt grenzwertig. die schule muss damit jetzt halt planen. habe das täglich, genauso. also bitte. sie wird und darf kein bv bekommen weil nix, aber auch gar nix, dafür spricht. da müssen beide durch. und die betreuung ihres anderen kindes ist doch bitte ihr privatproblem. haben millionen andre mütter auch. manman
Mitglied inaktiv
War denn meine Intension so schwer zu begreifen, sorry aber denkt doch bitte mit :-) Die Fragestellerin wird schon hoffentlich verstanden haben ;-) Mit Falschberatung hat das nun überhaupt nichts zu tun, liebe Uriah und so langsam nervt mich Deine Betreffzeile. Wäre es der Schulküchengeruch auf Arbeit hätte sie nämlich einen Grund fürs BV :-) Ich schrieb nicht Fakt ist und schrieb auch: Ansonsten Zustimmung Vorschreiberinnen :-) In diesem Sinne, BG
Mitglied inaktiv
Bleib bitte bei den Fakten, die im Ausgangspost genannt sind und versuche nicht immer wieder den Ratsuchenden irgendwelche rechtswidrigen Tricks unterzujubeln. Wir sind hier in einer RECHTS-beratung. Und lies mal deine früheren Falschberatungen daraufhin, wie anschließend Frau Bader geantwortet hat. Ein bißchen mehr Selbstreflexion bitte!
Mitglied inaktiv
Uriah, merkst du denn gar nicht je krasser die BV-Polizei hinterlistige Fangfragen stellt und auf Fragesteller eindonnert, je mehr nehme ich mir heraus Fragestellerinnen sachlich zu informieren? Um zu provozieren? Ich muss hier rechtlich gar nicht sauber antworten... ab morgen schreib ich Elternzeit max. Anspruch bis zum 2. Lebensjahr. Elterngeld 10. Monate ... Du kannst mich ja dann korrigieren, dann stimmt das mit der Falschberatung wenigstens ;-) Deine Unterstellungen bzgl. Falschberatung sind lächerlich und haltlos. Ein Kindergarten neuerdings. Du liest was Du lesen möchtest, genauso wie bei den BV-Fragen. Übrigens, ich lese Frau Baders allgemeine Antworten. Bisher war es ganz amüsant aber nun reicht es, denn Du willst doch dem Ansehen des Forums nicht noch mehr Schaden zufügen? Dein Verhalten schadet, Frauen getrauen sich nicht Fragen zu stellen, wegen der Art und Weise wie oft geantwortet wird. Greif Dir an Deine eigene Nase :-)
Mitglied inaktiv
Da stimme ich dir zu. Es läuft korrekt, und die Schule muss da leider mit klarkommen. Die Schwangere muss auch damit klarkommen. Auch wenn es für alle Seiten nicht einfach ist.
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