Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin im 2 Jahr meiner Elternzeit meines ersten Kindes.Müsste im Februar wieder Vollzeit Arbeiten gehen, bin wieder Schwanger und mein Arzt hat mir ein BV ausgesprochen. Wie ist das jetzt mit dem Elterngeld?? Da ich ja jetzt nicht mehr arbeiten gehen kann.Bekomme ich dann bis zum ET mein volles Gehalt wieder?? Vielen Dank
Hallo, Sie bekommen ab dem ersten Arbeitstag nach der 1. EZ ganz normal Lohn bis zum Beginn des Mutterschutzes und auch ganz normal EG Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
es gab vor ca. 8 Monaten eine Gehaltserhöhung.Steht mir diese auch zu obwohl ich nicht mehr da war oder bin?
Die letzten 10 Beiträge
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Rückkehr Elternzeit