Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

BV und einige Fragen

Frage: BV und einige Fragen

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Liebe Frau Bader, derzeit befinde ich mich bis zur Entbindung im April 18 im BV - anschließend nehme ich mind. 2 Jahre Elternzeit. Nun stellen sich mir einige Fragen: 1. Bekomme ich trotz BV vor der Geburt Mutterschutzgeld? 2. Was passiert mit meinem Urlaub im BV? Hätte dieses Jahr noch 5 Urlaubstage und pro Jahr insg. 36 Tage 3. Bekomme ich Weihnachtsgeld im BV? Vorab vielen Dank und herzliche Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja 2. Den können Sie nach der Elternzeit nehmen 3. Das kommt darauf an, was mit dem Arbeitgeber vereinbart ist, normalerweise ja Liebe Grüße NB


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