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Liebe Frau Bader, derzeit befinde ich mich bis zur Entbindung im April 18 im BV - anschließend nehme ich mind. 2 Jahre Elternzeit. Nun stellen sich mir einige Fragen: 1. Bekomme ich trotz BV vor der Geburt Mutterschutzgeld? 2. Was passiert mit meinem Urlaub im BV? Hätte dieses Jahr noch 5 Urlaubstage und pro Jahr insg. 36 Tage 3. Bekomme ich Weihnachtsgeld im BV? Vorab vielen Dank und herzliche Grüße!
Hallo, 1. Ja 2. Den können Sie nach der Elternzeit nehmen 3. Das kommt darauf an, was mit dem Arbeitgeber vereinbart ist, normalerweise ja Liebe Grüße NB
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