dg2023
Hallo, meine Frau (Beamtin im gehobenen Dienst) ist momentan noch bis November in EZ. Danach hatten wir geplant den Partnerschaftsbonus 4 Monate zu nutzen. Falls meine Frau jetzt Schwanger wird und im November in BV muss(war bei der erstes Schwangerschaft auch so). Ist die EZ dann automatisch vorbei und meine Frau bekommt ihr reguläres Gehalt bzw. Sold? Was müssen wir beachten? Ich bitte um ihren Rat hierzu. Vielen Dank und freundliche Grüße
Hallo, ich gehe davon aus, dass Ihre Frau nach der Elternzeit Teilzeit arbeiten will. Sonst kommt es ja mit den Stunden nicht hin. Sie darf bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Das Beschäftigungsverbot ändert an den Partnerbonusmonatennixchts. Liebe Grüße NB
Ani123
Ihre Frau bekommt das Gehalt was sie ohne BV bekommen würde. Beim Partnerschaftsbonus würde sie TZ in EZ arbeiten und das Gehalt bekommen. Ihre Tätigkeit (KV) ist daran gebunden. Das bedeutet, wenn ihre Frau VZ arbeiten würde könnten sie keine Partnerschaftsbonusmonate nehmen. Die EG-Stelle würde in dem Fall das vorausgegangenen EG zurück fordern. Ihr Arbeitgeber muss in dem Fall ihre EZ auch nicht zurücknehmen. Sie hätten dann EZ ohne EG. Wichtig ist, dass trotz BV ihr Kind betreut Iist. Sollte das BV aufgehoben werden muss ihre Frau arbeiten gehen (Aufgebung kann z. B. auch eine Fehlgeburt sein). Fehlende Kinderbetreuung ist kein Grund um fern bleiben zu können. Eine plötzliche AU kann dem Arbeitgeger auch komisch vorkommen. Der Arbeitgeber kann bei der Krankenkasse um Prüfung des BV bitten aus z. B. o. g. Gründen. Und sollte die Krankenkasse feststellen, dass z. B. die ganze Zeit keine Kinderbetreuung vorlag oder statt BV hätte es eine AU geben müssen kann das Folgen für die Frau haben. U. a. Rückzahlung des BV-Gehaltes, Anzeige wegen Betrug, Fristlose Kündigung vom Arbeitgeber und negative Auswirkungen auf das neue EG. Verständlich ist es, dass das bestmögliche finanziell rausgeholt werden möchte, u. a. für das neue EG. Um sicher zu gehen sollten sie es so machen wie sie es geplant haben, egal ob schwanger oder nicht.
Dojii
Die Elternzeit läuft wie vereinbart im November aus, danach greift die (bereits vereibarte?) Teilzeittätigkeit während der Partnerschaftsbonusmonate. D.h. in einem Beschäftigungsverbot würde dann das TZ-Gehalt gezahlt werden. Die PB-Monate können auch während eines Beschäftigungsverbots problemlos genutzt werden, hierbei werden die vereinbarten Teilzeitstunden fiktiv angerechnet. Wenn die Teilzeit noch nicht vereinbart wurde, würde mit Ende der Elternzeit wieder die alte Arbeitszeit (Vollzeit?) gelten. Im BV würde dann also Vollzeitgehalt gezahlt werden, solange man auf Nachfrage auch eine Vollzeitbetreuung für das Kind nachweisen könnte. Die PB-Monate würden dann aber für beide Eltern entfallen, da die Mutter die Voraussetzungen hierfür nicht mehr erfüllen würde.
dg2023
Vielen Dank für die guten Antworten! Meine Frau hat vorher 100% gearbeitet. Hat ihrem Arbeitgeber aber bereits ganz am Anfang mitgeteilt, sie würde mit 70% einsteigen wollen. Wir haben weder von der EG-Stelle eine Genehmigung für den PB, noch weiß mein Arbeitgeber davon oder Ihrer. Wenn wir da jetzt nichts machen, heißt es die EZ läuft ganz normal aus und endet im November?
Dojii
Ja, wenn nichts für die Teilzeit vereinbart wurde, endet die Elternzeit mit dem ursprünglichen Datum. Wenn dann eine Vollzeitbetreuung vorliegt, bekommt man im BV das Vollzeitgehalt, sonst nur das, wofür man tatsächlich eine Betreuung hat.
Shimanu
Wenn deine Frau die Teilzeit in Elternzeit ausübt, kann sie bei Ausstellung eines Beschäftigungsverbotes einen Antrag auf vorzeitige Beendigung der Elternzeit stellen, da es sich hierbei um einen Härtefall nach §16 Abs. 3 BEEG handelt. Die Folge wäre, dass deine Frau die Besoldung wie vor der Geburt erhält. s. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.2019 - 4 S 1105/19