Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Fr. Bader, ich bin gerade dabei das Erziehungsgeld für unser zweites Kind zu beantragen. Nun bin ich jedoch überfordert mich für Budget o. Regelleistung zu entscheiden. Zwar ist ein Rechenbeispiel im Antrag angegeben, aber ich bin mathematisch überfordert dies auf unser Jahreseinkommen umzusetzen und mich dann zu entscheiden.Zudem sind die Beträge im Beispiel noch in DM angegeben. Die L-Bank gibt keine Tips zur Entscheidung. Elternzeit habe ich 3 Jahre beantragt, was aber kein Grund wäre sich deswegen für die Regelleistung zu entscheiden, da unter Umstäden beim Budget unterm Strich mehr rauskäme. Wissen Sie Rat? Ich finde es sehr schade, daß man in der anstrengenden Babyzeit sich noch mit solchen Formalitäten abquälen muß. Unser Steuerberater wußte auch keinen Rat.
Liebe Felici, Grundsätzlich wird das Bundeserziehungsgeld maximal zwei Jahre lang gezahlt - daran anschließend nur noch in Baden-Würtemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen ein Landeserziehungsgeld). Mit dem Budgetangebot kann man kürzer mehr Erziehungsgeld zu bekommen: Familien, die lediglich ein Jahr Erziehungsgeld in Anspruch nehmen, sollen maximal 900 Mark erhalten. Diese Regelung hat vier Haken: 1. Wer zwei Jahre lang 307 Euro bekommen hätte, verzichtet auf 1840 Euro. 2. Die Eltern müssen sich schon beim Antrag auf Erziehungsgeld auf die Dauer festlegen, eine spätere Änderung ist nur in Härtefällen möglich. 3. Wer ab dem siebten Monat keinen Anspruch mehr auf Erziehungsgeld hat, erhält in jedem Fall nur sechsmal 307 Euro. Familien, die schon sechsmal die 460 Euro bekommen haben, müssen 920 Euro zurückzahlen. 4. Eltern, deren Einkommen über den Grenzen liegt, müssen bei der Budgetierung noch stärkere Kürzungen hinnehmen als beim normalen Erziehungsgeld: 6,2 Prozent im Monat vom den Freibetrag übersteigenden Nettoeinkommen. Gruß, NB