FrauSonne
Sehr geehrte Frau Bader, Kann man während der Brückenteilzeit, das dritte Jahr Elternzeit in Anspruch nehmen (z.B. als Sonderkündigungsschutz falls das Unternehmen verkauft wird oder um die Arbeitszeit zu reduzieren)? Ich arbeite aktuell in Teilzeit in Elternzeit, und würde jetzt im Anschluß Brückenteilzeit für 3 Jahre beantragen (ohne den Anspruch auf die Vollzeitstelle zu verlieren). Vorzugsweise ohne meine Elternzeit vollständig auszuschöpfen. Vielen Dank für Ihre Beratung!
Hallo, ja, das geht. Liebe Grüße NB
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