77shy
Hallo, ich lebe seit kurzem von meinem Mann getrennt. Nun habe ich den Arzt gewechselt, da mein alter Hausarzt ein Familienmitglied meines Mannes ist. Da es für mich einfacher ist, habe ich den Arztwechsel auch für die Kinder vollzogen. Nun schrieb mich mein alter Hausarzt an, dass er die Krankenakten der Kinder nur an den neuen Hausarzt herausgeben darf, wenn beide Elternteile zustimmen oder ich ihm einen Beleg schicke, dass ich das alleinige Sorgerecht habe (das habe ich natürlich nicht und das weiß er auch). Ist das so? Des Weiteren wies er mich darauf hin, dass ich vor jeder Krankenhausaufnahme der Kinder und vor jeder OP das Einverständnis des Vaters einholen muss, da mir sonst das Sorgerecht entzogen wird. Ist das wirklich IMMER so? MfG
Hallo, ich sehe es etwas anders als meine Vorrednerinnen. Der Wechsel des Hausarztes (warum kein Kinderarzt das wäre doch ein sinnvolles Argument) geht über das tägliche Leben hinaus u unterliegt der elterl. Sorge. Da aber augenscheinlich ein Vertrauensmissverhältnis zum Arzt besteht würde ich es einvernehmlich regeln Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Na, da spielt sich aber jemand als Anwalt auf. Sind Deine Kinder chronisch krank, dass es unbedingt einer Übermittlung der Akte bedarf ? Wenn nein, gehe so zu einem neuen Arzt mit Ihnen und fertig. Geplante ! Operationen und geplante Klinikaufenthalte. da braucht es beide Unterschriften. Bei allem anderen nicht. Realistisch interessiert das aber keinen, mein Sohn wurde mehrmals operiert, sowohl als mein Mann noch kein Sorgerecht für ihn hatte als auch dann mit. Es hat nie jemanden interessiert.
la-floe
hi, so ein Schnacker -))) Ich würde es so machen wie vorgeschlagen. Ich wurde vor einigen Tagen mit Junior ins KKH ewingeliefert mit Blaulicht und allem PiPaPo, kein Mensch hat nach sugardaddy gefragt. Und vor der OP haben sie halt gefragt wegen KV, ich hab gesagt, ich hab ASR und hab keine Adresse angegeben. Fertich. floe
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