Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bitte nochmal um Beantwortung der Frage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Bitte nochmal um Beantwortung der Frage

Mitglied inaktiv

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Hallo! Wäre es möglich, nochmal auf meine Frage weiter unten einzugehen? Habe Ihnen auf Ihre Fragen geantwortet. Vielen Dank für Ihre Mühe, freundliche Grüße, Molly


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, beide Eltern sind grds. KG-berechtigt und unterhaltsverpflichtet. Der KM, die das Kind aufzieht, wird das halbe KG angerechnet, weil sie das Kind betreut. Deshalb hat die Oma nicht diesen Vorteil Liebe Grüsse, NB


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