Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bitte fragen richtig lesen - das stimmt ja wohl nicht....

Frage: Bitte fragen richtig lesen - das stimmt ja wohl nicht....

Mitglied inaktiv

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Ich glaube nicht, daß man für eine Kündigung im Erziehungsurlaub die Zustimmung des Arbeitgebers benötigt, wie sie es weiter als Antwort auf meine Frage gesagt haben?!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Nina, habe mich einfach blöd ausgedrückt. Sorry! Also noch mal ganz klar: Die vorzeitige Beendigung des Erziehungsurlaubes bedarf der Zustimmung des AG. Das Arbeitserhältnis kündigen dürfen Sie selbstverständlich, Nicola Bader


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