Mitglied inaktiv
entschuldige, dass ich höchstwahrscheinlich schon nerve, aber mich beschäftigt dieses thema ungemein. ich wurde, ehrlich gesagt, aus ihren auszügen nicht schlau. ich weiss, dass sie sich sehr viel mühe geben adäquat zu antworten...dafür möchte ich ihnen danken und hoffe, dass sie nicht den kopfschüttel, wenn ich erneut loslege *schäm* ich bin derzeit im EZJ mit meinem zweiten kind.ende april beginne ich meine arbeit, werde aber, wenn alles gut geht,ende juli mit dem dritten kind in den mutterschutz gehen. 4 monate erhalte ich mein normales gehalt. nun werden die letzten 12 kalendermonate berechnet. dann würde sich ja mein gehalt auf die monate absolut minimieren. das wäre unfair. nun habe ich gelesen, dass ich die lücken mit vorjahren, in denen ich gearbeitet habe füllen kann. dies gilt nur bei elterzeit( betrifft mich ja), mutterschutz oder ss-bedingter erkranungen mit lohnausfall. theoretisch falle ich doch in diese gruppe rein, oder? und kann april`07 bis juli`07 nachweisen und den rest der verbleibene kalendermonaten mit den tätigkeitsmonaten vor der geburt meines letzten sohnes (august`04 -märz`05) auffüllen...ist das richtig? dankeschön im vorraus jule
Hallo, Quatsch - ich bin doch für die Fragen da! Bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in den aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, nicht mitgezählt. In diesen Monaten ist das für die Höhe des Elterngelds maßgebliche Einkommen aus Gründen, die unmittelbar mit der Geburt und Betreuung von Kindern zusammenhängen, geringer. Würden sie berücksichtigt, würde das Elterngeld sinken Liebe Grüsse, NB
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