Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

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Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader! ich habe leider keine Antwort bekommen! Würde mich aber sehr über ein Posting freuen, daher nochmal meine Frage!.......... Liebe Frau Bader! Mein Verlobter und ich möchten Heiraten!In unsrere Ehe bringe ich eine Eigentumswohnung mit in der wir auch wohnen, die zu einem drittel von meinen Großelteln finanziert worden ist, und nun Schuldenfrei ist! Daher würde mich interessieren, falls es doch zu einer Trennung kommen sollte(Wovon ich natürlich nicht ausgehe, aber man muß sich ja informieren!)! Müsste ich Ihm dann die hälfte der Wohnung auszahlen? Oder sollten wir dann vorab einen Ehevertrag machen? Und was würde so ein Vertrag kosten? Ich bedanke mich im vorraus? MfG Elke Z.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Elke, es gibt drei Güterstände. Der gesetzliche ist die Zugewinngemeinschaft, d.h., das Endvermögen wird mit dem Anfangsvermögen verglichen. Sie müssen also nur die Hälfte von dem Mehrwert/ der Wertsteigerung geben. Ein weiterer ist die Gütertrennung, also Ehevertrag. Da kann man festlegen, dass jeder sein Eigentum behält, dass ist dann aber auch das, was während der Ehe verdient wurde. Schlecht für den, der zu Hause geblieben ist, um die KInder zu betreuen. Man kann natürlich auch noch andere Eheverträge schließen, wo nur das Haus von betroffen ist, dazu rate ich Ihnen aber, einen Notar aufzusuchen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Die WOhnung gehört Dir, den Zugewinn müßtest DU teilen, d.h. WOhnung ist zurm Zeitpunkt der Eheschließung 100 wert, zum SZeitpunkt der Scheidung auf 200 gestiegen. Das sind 100 Zugewinn, dein mann bekommt von Dir 50 ausgezahlt. Du kannst die Wohnung per Ehevertrag ausschließen lassen inkl. aller anderern Erbschaften die in Zukunft kommen (teilen muß Du immer "nur" den Zugewinn) und inkl. der Rentenansrpüche (wenn Du rentenansprüche hast und Dein Mann selbständig arbeitet und keine erwirtschaftet). Die Kosten hängen von Eurem aktuellem Gehalt ab (Notarkosten), die aber weit unter dem Betrag liegen, den Du Deinem Mann auszahlen müßtest (bei uns waren es ca. 1000 DM). Als schlecherverdienender Partner solltest DU Dich nie zur Gütertrennung überreden lassen (erst recht nicht, wenn Du erzeihungsurlaub nehmen willst), Als Besserverdiener solltest Du versuchen darauf zu bestehen. Srvus Karin


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