monimaus1980
Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte gerne Bildungsurlaub nehmen. Der Unterricht wäre in Teilzeit 20 Unterrichtsstunden, d.h. täglich vormittags 4 Stunden. Ich arbeite 20 Stunden / Woche, allerdings auch montags und freitags jeweils 8 Stunden. Muss ich die Stunden, die ich an diesen Tagen nicht im Unterricht bin, nacharbeiten oder wird das mit meiner 20 Stunden Woche abgegolten, da ich auch zum Unterricht gehe, wenn ich eigentlich frei hätte. Viele Grüße Monika
RUB
monimaus1980
...hat sich bereits geklärt...
Die letzten 10 Beiträge
- Mutterschaftsgeld Berechnung bei 3. Kind
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben