Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beziehungsintolerant durch falsche Begutachtung

Frage: Beziehungsintolerant durch falsche Begutachtung

M.H.

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Hallo Fr. Bader...nach 7 Jahren emotionaler Gewalt durch meinen Ex Mann ist er vor 3 Jahren ausgezogen weil ich ihm nicht das halbe Haus das ich mit in die Ehe brachte überschreiben wollte. Wir haben einen gemeinsamen Sohn um dessen Gesundheitsvorsorge und Erhaltung sowie Kindergarten und Einschulung und Betreuung ich mich allein kümmerte weil er auch noch Alkoholiker war. Nach der Trennung hat mein Sohn , neben seiner Schwester - aus erster Ehe- bei mir im Haushalt gelebt.Der Vater hat sich das erste halbe Jahr so gut wie gar nicht bei uns gemeldet. Dann ist er 4 mal umgezogen und hat jetzt eine Lebensgefährtin. Nun hat er das alleinige Sorgetecht eingeklagt. Das Verfahren ging bis hin zur Gutachterin.Diese war total parteiisch zu Gunsten des Vaters und hat mich vom ersten Moment an mit Vorwürfen bombardiert oder nicht ernst genommen. 1 Std.persönlichen Kontakt hatten wir.So ist das Gutachten auch ausgefallen.Ich schilderte ihr auf ihre Anfrage hin meine Bedenken da der Vater bereits 3 Söhne hat.Zu 2 Söhne lehnte er den Kontakt ab und der 3. landete im einer Einrichtung weil er aggressiv und schwer erziehbar wurde durch fehlenden Halt seiner Eltern.Heute ist er drogensüchtig. Meine Bedenken hat die Gutachterin als Beziehungsintoletant bewertet und mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen.Mein Sohn möchte bei Mama bleiben.Er hat es jedem gesagt...dem Jugendamt , seinem Verfahrensbeistand und dem Familienhelfer der ihm zugewiesen wurde vom Jugendamt. Vor Gericht wurde die Aussage meines Sohnes als nichtig erklärt weil die Gutachterin sagte er könne sich wegen Zerrissenheit nicht klar äußern. Was kann ich tun um der Ungerechtigkeit entgegen zu wirken und meinen Sohn zu schützen. ? Mein Anwalt sagte ich hätte wenig Chancen und es wird schwer.Ich möchte in Berufung gehen und den Anwalt wechseln...Frist läuft bald ab.Was würden Sie mir raten ? Können Sie mir helfen ? Lieben Gruß


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich darf leider nicht antworten. Suchen Sie sich schnellstmöglcih einen anderen Kollegen vor Ort. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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erst mal mein mitgefühl! wie lautet denn das urteil des gerichts? soll dein sohn nun beim vater leben? wie alt ist er denn? eine gutachterin kann das abr doch nicht enziehen? ich denke, du solltest deine argumentation ändern, nicht versuchen, dich darauf zu beziehen, was der mann mit seinen anderen kindern gemacht und/oder nicht gemacht hat. viel mehr solltest du dich auf die betreuungssituation konzentrieren, kontinuität, gewohntes umfeld des kindes etc. du warst/bist hauptbezugsperson, basta. wie kann man das alleinige sorgerecht einklagen, wenn es keinen kontakt gab??? verwechselst du evtl die begriffe? frau bader wird nicht antworten, wenn du schon anwaltlich vertreten bist.


Nenilein

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Ich würde auch sagen: such dir sofort einen neuen Anwalt! Warte keine Sekunde mehr, mach das bitte sofort.


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