Mitglied inaktiv
Hallo ich wollte mal gerne wissen, wie das ist: Meine Freundin wollte in einer Buchhandlung ein Buch kaufen, blättert in Büchernnund währenddessen reist ihr kleine Sohn (20 Mon) aus einem anderen Nuch eine Seite heraus. Sie kaufte dieses Buch. Ist sie dazu verpflichtet, oder was hat man für Möglichkeiten? Haftpflicht? kulanz der Buchhandlung? Ich kaufte Eier. Meine Tochter wollte sie aus dem Einkaufwagen heben, schwubbs, ander Kasse fielen sie zu Boden, waren kaputt. Freundlicherweis musst ich sie nicht bezahlen. Sonst hätte ich müssen? Wie wäre es, wenn es Eier aus dem Regal gewesen wären? Danke für die Beantwortung!
Liebe Tanja, liebe Viviane, Kinder unter 7 sind nicht deliktsfähig, d.h., sie haften nicht für Schäden. Wenn überhaupt, haften die Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. Dies kommt auf den Einzelfall an. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
die Antwort dazu würde mich auch interessiere - insbesondere hinsichtlich "wertvollerer" Objekte, da Kleinkinder unter 7 Jahren ja noch nicht in der Haftpflicht versichert sind (außer den Eltern kann grobe Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden - dann greift die Haftpflicht der Eltern). Wer zahlt solche Schäden oder bleibt man als Geschädigter dann auf den Kosten sitzen? Gruß Viviane
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