Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betriebsferien und Partnerschaftsbonus (Elterngeld)

Frage: Betriebsferien und Partnerschaftsbonus (Elterngeld)

rdzwanzig

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau und ich würden gern den Partnerschaftsbonus beim Elterngeld in Anspruch nehmen. In unseren Bezugszeitraum fallen jedoch Betriebsferien (Weihnachten-Neujahr) unserer Betriebe, so dass wir gezwungen sind in dieser Zeit Urlaub zu nehmen. Laut Elterngeldstelle ist somit der Bezug des Partnerschaftsbonus nicht für einen Zeitraum möglich, in dem wir durch unseren AG vorgeschriebenen Urlaub nehmen müssen. Ist dies korrekt? Gibt es eventuell die Möglichkeit den Urlaub durch geringere Arbeit in den "umliegenden" Wochen auszugleichen? Beispiel: 1 Woche Urlaub (a 40 Stunden) + 3 Wochen TZ (jeweils 28 Stunden) = 31 Stunden im Schnitt für den Monat. Vielen Dank und beste Grüße RDZwanzig


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Im Krankheitsfall des Elterngeldberechtigten wird eine Erwerbstätigkeit solange ausgeübt, wie ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Dies gilt auch während eines bezahlten Urlaubes. Als Arbeitszeit gilt die auf diese Zeiten entfallende (vertraglich) vereinbarte Teilzeit-Arbeitszeit. Auch bei der Inanspruchnahme von Resturlaub aus Vollzeit, ist für die Stun-denzahl pro Urlaubstag die während des Partnerschaftsbonus vereinbarte Teilzeit-Sollarbeitszeit zu veranschlagen (RL BEEG 4.4.3.2.) Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

Musst du für diesen Zeitraum deine regulären Urlaubstage nehmen und wirst normal dafür bezahlt? Dann hat das keinen Einfluss auf die PB-Monate. Die Richtlinien zum Elterngeld sagen explizit, dass Urlaub NICHT den PB-Monaten zuwider läuft: "Im Krankheitsfall des Elterngeldberechtigten wird eine Erwerbstätigkeit solange ausgeübt, wie ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Dies gilt auch während eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung (z.B. vorgeburtliches Beschäftigungsverbot, das in die Zeit der Partnerschaftsbonus-Monate für ein älteres Kind fällt) (!) oder während eine bezahlten Urlaubes (!). Als Arbeitszeit gilt die auf diese Zeiten entfallende (vertraglich) vereinbarte Teilzeit-Arbeitszeit." Punkt 4.4.3.2 bmfsfj.de/resource/blob/156526/e813eb0f5dec48c469802bf1276f3f1d/richtlinien-zum-beeg-data.pdf


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Liebe Frau Bader,  ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll.  1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...

Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...

Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...