Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, Ich habe da nochmals eine Frage: befinde mich bis zum 3.11.02 in EU, arbeite 19 stunden bei meinen alten AG. Der Betrieb wird komplett dichtgemacht. Gerade werden Aufhebungsverträge angeboten. Wenn ich diesen für den Vollzeitvertrag annehme und zum 30.6.02 oder 30.7.02 aus den unternehmen ausscheide, kann ich dann direkt mich bei Arbeitsamt arbeitslos melden ??? oder muß ich dann bis zum 3.11.02 warten ?? woher kriege dann mein Geld ?? grüße oca PS: wenn ich den aufhebungsvertrags nicht unterschreibe kann mir dann der ag 3 monate vor dem 3.11.02 kündigen ??? danke
Hallo, wenn Ihre Firma schließt, kann Ihr AG Ihnen kündigen, muss aber das Gewerbeaufsichtsamt vorher befragen. Ob Sie eine Abfindung erhalten, ist eine Verhandlungssache, bei einer Insolvenz aber eher unwahrscheinlich- es sei denn, vertraglich vereinbart. Wenn man Ihnen einen Abfindungsvertrag anbietet, weil die Firma eh schließt, sind Sie wahrscheinlich nicht gesperrt, die Abfindung wird aber auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet auch automatisch der EU. In diesem Fall müssen Sie sich, auch schon vorher, beim Arbeitsamt melden. Als Arbeitslosen hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld, beitragsfreie KK und Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung bezahlt. Ob Sie als arbeitslos anerkannt werden oder nicht, hängt zum einen davon ab, ob Sie vor dem EU mind. 12 Mo. sozialversicherungspflichtig angestellt waren, zum anderen davon, ob Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, Sie müssen Nachweise bringen, dass Sie, falls Sie eine passende Arbeit finden, diese auch antreten können und in der Arbeitszeit das Kind zur Betreuung untergebracht haben. Wenn Sie den EU weitermachen wollen, sind Sie nicht arbeitslos, und haben keine Ansprüche. Dann sind Sie Hausfrau oder erhalten evtl. Sozialhilfe. Gruß, NB