Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir sagen, ob ich bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss, wenn ich einen privaten Baby und Kleinkinderbasar veranstalten möchte ?? Ich hatte vor Kinderbekleidung in privaten Räumen, in Form eines Flohmarktes oder Basares, mit einer Freundin zu verkaufen. Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Ines Evers
Hallo, einmalig? Dann würde ich es vorsichtshalber beim Gewerbeaufsichtsamt melden. Steuerpflichtig ist es dann aber nicht. Gruß, NB P.S. Wenn das was hübsches markenklamottiges mädchenhaftes in 80/86 dabei ist - schicken Sie mir doch mal ein Foto per E-Mail!
Mitglied inaktiv
Danke für die Info. Leider habe ich keine Sachen in 80/86 dabei. Es ist alles kleiner und der rest sind bei mir Klamotten von Jungens. Kann mich aber gerne bei Bekannten umhören. Gruß Michi
Die letzten 10 Beiträge
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien
- Berechnung bei BV
- Elternzeit/ Kündigung vs Aufhebungsvertrag
- Arbeitgeberzischuss