Mehrow
Hallo, ich bin aktuell in der 13 Woche schwanger und im zweiten Lehrjahr einer berufsbegleitenden Ausbildung zur Erzieherin. Ich habe von meinem Betrieb ein Beschäftigungsverbot bekommen. Meine Frage wäre jetzt ob ich trotzdem weiterhin zur Berufsschule gehen kann und ob ich mein Ausbildungsgehalt trotzdem bekomme. Die Schule sagt ich muss meine Ausbildung dann unterbrechen. Stimmt das? Mit freundlichen Grüßen Mehrow
Hallo, ich verstehe das nicht. Erzieherin ist doch eine rein schulische Ausbildung. Was hat das mit dem Betrieb und dem Ausbildungsgehalt zu tun? Bitte Frage nochmal neu mit Zusatzinfos stellen. Liebe Grüße NB
Jetzt mit Zusatzinfo (danke, misses-cat): Die Frage ist doch, ob der schulische Teil anerkannt wird ohne den Praxis-Teil (für den ein BV besteht). Es bringt Ihnen dann ja nichts, in die Schule zu gehen (was ja mglw nicht unter das BV fällt). Am besten fragen Sie, wenn Sie der Aussage der Schule nicht vertrauen, bei der vorgesetzten Behörde nach.
luvi
Hallo, Es kann auch sein, dass du von schulischer Seite ein BV bekommst und nicht nur im praktischen Teil. Ich kenne eine schwangere Schülerin, die ab Bekanntgabe der Schwangerschaft den Schulunterricht (in Präsenz) nicht mehr besuchen durfte. Begründet wurde das damit, dass auch schwangere Lehrerinnen die Schule nicht mehr betreten dürfen. Wegen Corona. (Bayern) LG luvi
Mehrow
Meine Frage ist natürlich ob ich trotzdem mein Gehalt vom Betrieb bekomme auch wenn ich den schulischen Teil unterbreche. LG Mehrow
mellomania
Wenn es eine Ausbildung ist, wo schule und Betrieb zusammen gehören kannst du ja nicht nur einen Teil machen und den anderen nicht. Dann wird eine Unterbrechung die Folge sein nehme ich an. Das Ausbildungsziel kann ja so gar nicht erreicht werden
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