Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigung in Elternzeit!

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigung in Elternzeit!

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader! Mein Chef erteilt mir seit Juli´06 nur Absagen, was einer Beschäftigung in seinem Betrieb angegeht. Leider habe ich nie Ihm mein Anliegen schriftlich mitgeteilt.Weiß nicht wie ich jetzt weiter vorgehen soll. Wenn ich Ihm jetzt nachträglich ein Schreiben zukommen lasse, sieht es nicht etwas komisch aus? Habe vor den Dezember noch verstreichen zu lassen und es dann schriftlich zu probieren. Was mache ich, wenn er mir dann wieder eine Absage zukommen läßt? Seine Begründung war immer, das kein Geld vorhanden ist. Arbeite in einem Seniorenheim mit ca. 150 Beschäftigten. Will nicht unbedingt mein Recht einklagen. Bin für Ihren Rat dankbar! LG Rita


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es geht um Beschäftigung in EZ? AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Guten Abend Frau Bader! Erstmal Danke für die Beantwortung meiner letzten Frage! Es wäre eine Beschäftigung in Elternzeit. Was könnten es denn für wichtige betriebliche Gründe einer Ablehnung sein in einem Seniorenzentrum? Wie kann ich dann weiter vorgehen? Auch bei einer Ablehnung das ich in einem anderen Betrieb arbeiten möchte? LG Rita


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