Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäfitgungsverbot/Gehlt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäfitgungsverbot/Gehlt

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich arbeite in einen kleinen Reisebüro (3 Angestellte). Wenn ich nun ein Beschäftigungsverbot erhalte, bekomme ich ja mein Gehalt vom AG weiter, bekommt er dieses von meiner KK wieder ? Mein Chef könnte sich das nicht leisten, mich zu bezahlen wenn ich nicht arbeite. Danke für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, nach dem U 2 Verfahren der KK anteilig (je nach abgeschlossener Quote) Liebe Grüsse, NB


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