Mitglied inaktiv
Hallo. Ich habe eine Frage zur BU. Und zwar sagte meine FA, dass der Arbeitgeber bei einer BU wissen darf, was ich habe und mich dennoch beschäftigen, wenn er einen Arbeitsplatz für mich hat, der schwangerengerecht ist, stimmt das?? Nur wenn er keinen "gescheiten" Arbeitsplatz für mich hat, muss er die BU akzeptieren. Ich habe bisher immer gedacht, dass wenn die BU vom Gyn kommt, dass da mein Arbitsgeber nix daran rütteln kann, was ist denn jetzt richtig????
Hallo, wenn Ihnen die andere Arbeit zuzumuten ist, darf er. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
http://www.ord-loh.de/pdf/beschaeftigungsverbot.pdf
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Hallo Frau Bader, ich wurde zum Ende der Schwangerschaft, kurz vor dem Mutterschutz, chronisch krank. Elternzeit habe ich für 2 Jahre beantragt. Natürlich hoffe ich, dass es mir wieder besser gehen wird (Erkrankung verläuft in Schüben). Aber ich weiss auch, dass man mit dieser Erkrankung längere Zeit arbeitsunfähig sein kann. Gerne hätte ...
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