Liebe NB,
ich habe natürlich Verständnis, daß hier nur zum Thema Recht beantwortet wird. Aber bei all den Dingen, die hier zum Thema Erwerbstätigkeit und alles drumherum gestellt wird (bis hin zu Steuerfragen), wundert mich, daß meine Frage da nicht reingehören soll.
Also: die Bundesregierung hat beschlossen, daß für alle bis 40 der Rentenbeitrag nicht ´mehr die Berufsunfähigkeit abdeckt. Wenn damit auch die Erwerbsunfähigkeit gemeint ist, möchte ich dagegen vorgehen. Wie tue ich das ?
Danke für evtl. Antwort & Verständni´s fürs Nachbohren (kann doch wohl nicht sein, daß keine Socke sich mit dem neuen Gesetz auskennt)
Jenny
Mitglied inaktiv - 08.02.2001, 11:08
Antwort auf:
Nochmal: Berufsunfähigkeit
Liebe Jenni,
ich kann Ihr Problem ja verstehen, aber die Fragen/ Antworten beziehen sich alle auf das Thema Familienrecht/Arbeitsrecht.
Ich kenne mich, ehrlich gesagt, auch im Sozialrecht so gut aus, dass ich schnell mal eine Antwort drauf geben kann. Wenden Sie sich an einen FAchanwalt für Sozialrecht.
Zuständig für solche Probleme ist das Sozialgericht. Wenn Sie gegen das Gesetz vorgehen wollen, ist es das Verfassungsgericht.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.02.2001
Antwort auf:
Nochmal: Berufsunfähigkeit
Mit dem zum 1. Januar 2001 in Kraft tretenden Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird die im Rentenreformgesetz 1999 vorgesehene Neuordnung der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vorgenommen. Das Gesetz kommt nur zur Anwendung, wenn eine Rente ab dem In-Kraft-Treten der Reform, d.h. ab dem 1. Januar 2001, beginnt. Für Versicherte, die am 31. Dezember 2000 bereits Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
sind, wird das derzeit geltende Recht beibehalten. Die derzeitige Aufteilung der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten wird durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt mit voller Erwerbsminderungsrente bei einem Restleistungsvermögen
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von unter drei Stunden und halber Erwerbsminderungsrente bei einem Restleistungsvermögen auf dem allgemeinem Arbeitsmarkt von drei bis unter sechs Stunden.
Ich kann in dem ganzen Änderungsgesetz (BGBl I Nr. 57 v. 23.12.2000) nichts mit einer Alterszahl 40 finden.
MfG
Undine
P.S. www.bundesgesetzblatt.de - benötigt aber Adobe Acrobat Reader 4.0
Mitglied inaktiv - 08.02.2001, 19:18
Antwort auf:
Nochmal: Berufsunfähigkeit
oT
Mitglied inaktiv - 09.02.2001, 12:13