Frage: Berechnung Arbeitgeberzuschuss

Hallo Frau Bader, Erstmal vielen Dank für Ihre Arbeit hier im Forum. Seit 1.9 bin ich bei meinem jetzigen AG angestellt. Dort habe ich eine Teilzeitstelle während der Elternzeit angenommen. Nach der Elternzeit hätte ich in Vollzeit gearbeitet Formulierung in AV: "Frau K. arbeitet ab 1.9 in Teilzeit während der EZ, nach der EZ arbeitet sie in VZ. Die Elternzeit läuft von 1.9.2019 bis 20. 7.2020." Nun bin ich bin erneut schwanger und möchte die Elternzeit zur beginnenden Mutterschutzfrist des 2.Kindes beenden(im März 2020). Ich bin der Meinung, dass der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld auf Grundlage des VZ Gehaltes nach der ursprünglich beantragten EZ zu berechnen ist. Mein AG will jedoch das TZ Gehalt berücksichtigen(da ich bisher noch nicht in VZ dort gearbeitet habe). Wer ist hier im Recht? Danke und freundliche Grüße Stefanie

von Steffi18 am 14.11.2019, 15:38



Antwort auf: Berechnung Arbeitgeberzuschuss

Hallo, Rückfrage, um das beantworten zu können: was ist mit dem anderen AG? Gibt es den VZ-Vertrag noch? Wurde gekündigt? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.11.2019



Antwort auf: Berechnung Arbeitgeberzuschuss

Die Frage ist, was hast du vor der jetzigen Elternzeit bei diesem Arbeitgeber verdient? Vollzeit? wie lange?

Mitglied inaktiv - 14.11.2019, 16:44



Antwort auf: Berechnung Arbeitgeberzuschuss

Sie hat doch gesagt, dass sie erst seit der Elternzeit dort arbeitet und vorher nicht bei diesem Arbeitgeber tätig war.

von Dojii am 14.11.2019, 16:53



Antwort auf: Berechnung Arbeitgeberzuschuss

Korrekt. Ich war vor der EZ nicht bei diesem AG.

von Steffi18 am 14.11.2019, 16:54



Antwort auf: Berechnung Arbeitgeberzuschuss

Das kommt auf den Vertrag an.... Ist die Teilzeit bis zu einem bestimmten Tag begrenzt. Dann hat er Recht. Du wolltest erst NACH der Elternzeit Vollzeit arbeiten.

Mitglied inaktiv - 14.11.2019, 17:10



Antwort auf: Berechnung Arbeitgeberzuschuss

Aber die Elternzeit endet ja quasi in dem Moment, wenn sie sie (rechtmäßig) einseitig zu Beginn des neuen Mutterschutzes beendet. Das spricht wiederum dafür, dass der Zuschuss aus Vollzeit berechnet werden müsste. Ist echt ne tricky Situation, kann das aus dem Stehgreif nicht direkt beantworten.

von Dojii am 14.11.2019, 17:15



Antwort auf: Berechnung Arbeitgeberzuschuss

Der Arbeitgeberzuschuß zum Mutterschaftsgeld berechnet sich aus dem Erwerbseinkommen der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor der Schutzfrist. Da du in der Zeit (nämlich VOR der Elternzeit, 0 Euro bei dem jetzigen Arbeitgeber verdient hast, hast du keinen Anspruch auf einen AG-Zuschuß, wenn du die EZ vorzeitig beendest. Daher bitte auf den AG hören und die Elternzeit mit TZ-Job weiterlaufen lassen. Dann bekommst du das jetzige TZ Gehalt in Form von Mutterschaftsgeld und AG-Zuschuß in der jetzigen Höhe weiter.

Mitglied inaktiv - 14.11.2019, 17:29



Antwort auf: Berechnung Arbeitgeberzuschuss

Ich nehme an, eine EZ kann man nur dann vorzeitig beenden, um einen alten Vollzeitvertrag wieder aufleben zu lassen, wenn dieser VZ-Vertrag auch vor der EZ bestanden hat. Da das nicht der Fall ist, geht es wahrscheinlich gar nicht. Die EZ läßt sich gar nicht vorzeitig beenden. Der AG hat in jedem Fall recht.

Mitglied inaktiv - 14.11.2019, 17:42



Antwort auf: Berechnung Arbeitgeberzuschuss

Rufe bei der Krankenkasse an, schildere denen den Gall. Die sollen dich an die entsprechende Fachabteilung verbinden. Den am Ende erstatten diese dem AG das Geld, sollten es also am genaustem wissen. Ich würde bei dieser Formulierung davon ausgehen das dir VZ zusteht. Das mit den 3 Monaten ist meiner Meinung nach ohne Belang weil dann auf VZ hoch gerechnet wird. So wird es auch gemacht wenn tarifanpassubgen usw bei anderen Müttern in EZ stattgefunden haben. Der AG hat auf TZ auf EZ befristet, nicht gesagt VZ ab Tag X.

von Felica am 14.11.2019, 19:00



Antwort auf: Berechnung Arbeitgeberzuschuss

Gibt es da noch einen vorigen Arbeitgeber, bei dem du vor der Elternzeit eine Vollzeitstelle hattest und noch hast und bei dem die jetzige Elternzeit genommen wurde? Ist da noch ein Vollzeitvertrag gültig?

Mitglied inaktiv - 14.11.2019, 19:42



Antwort auf: Berechnung Arbeitgeberzuschuss

Hallo, Ich habe bei meinem vorherigen AG gekündigt(bei diesem hatte ich vor der EZ in VZ gearbeitet), sodass nur der oben beschriebene AV beim jetzigen AG Gültigkeit hat: TZ während EZ anschließend VZ.

von Steffi18 am 15.11.2019, 11:01



Antwort auf: Berechnung Arbeitgeberzuschuss

Wenn du von Frau Bader noch eine Antwort haben möchtest, musst du den Sachverhalt nochmal vollständig zusammenfassen und die Frage neu stellen. Meiner Ansicht nach hättest du nur dann die Möglichkeit die EZ vorzeitig zu beenden, wenn der alte Vollzeit Vertrag beim vorigen Arbeitgeber noch bestehen würde. Dann hätte der vorige AG den vollen AG-Zuschlag in der Mutterschutzfrist gezahlt.

Mitglied inaktiv - 16.11.2019, 11:58



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