Bernsteinelfe
Liebe Frau Bader, gegen Ende meiner Schwangerschaft sollte ich mich in einem Uni-KKH vorstellen zur diagnostischen Abklärung und ich füllte dort auch den Geburtsanmeldungszettel aus um im Falle von Wehen nicht noch den Papierkram am Hals zu haben. Ich entschied mich jedoch zugunsten eines anderen KKH. Das KKH telefonierte mir dann hinterher. Sowohl mit meinem Gyn, als auch mit meinen Eltern (die als Notfallnummer eingetragen waren) als auch mit ir, ob ich nicht doch dort entbinden möchte. Ich fand dies eine Frechheit und überlegte schon, wegen Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht dagegen vorzugehen. Die Notrufnummer war ja nur für den Fall gedacht, dass mir unter der Geburt etwas zustößt... Nun bekam ich die KKh-Rechnung und das Telefonat mit meinen Eltern wird mit 23,- in Rechnung gestellt (incl. Sonntagszuschlag) und das Telefonat mit mir, in dem ich dem Chefarzt lediglich mitteilte, dass ich nicht in diesem KKh entbinden werde, da ich mit der Behandlungswahl nicht einverstanden bin, mit 30,- ICH habe dort nicht angerufen und nicht um dieses Telefongespräch gebeten. Zwar würde die PKV diese Kosten übernehmen, ich sehe das aber nciht ein. Darf ich die KKh-Rechnung um diese Posten kürzen oder welche Möglichkeiten habe ich? Sonst laufe ich ja als Privatversicherte Gefahr, dass hier permanent Sonntags meine Ärzte anrufen um mich nach meinem Wohlergehen zu erkundigen... Wie verhalte ich mich jetzt am BEsten?
Hallo, na, die haben es aber nötig. Nicht zahlen u der KV die Info schriftlich geben Liebe Grüsse, NB
Bernsteinelfe
Liebe Frau Bader, ich formuliere die Frage noch mal neu und allgemeiner, damit es nicht nach Einzelfallberatung aussieht. Darf ein Arzt eine erbrachte Leistung (Telefonat) als ausführliche Beratung abrechnen, das er selbst herbeigeführt hat ohne Wunsch des Patienten, das keine Beratung enthielt sondern lediglich das Angebot einer Beratung an einem noch zu vereinbarenden Termin? Stellt der Telefonanruf eines Arztes bei Angehörigen um sich nach dem Verbleib einer Patientin zu erkundigen eine Schweigepflichtverletzung dar und darf dieses abgerechnet werden als Beratungsgespräch mit Sonntagszuschlag? Danke für Ihre Antwort!
P.S. Es sei denn, Sie haben irgendetwas dazu unterschrieben u einen entsprechenden Vertrag geschlossen
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