Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bemessungszeitraum

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Bemessungszeitraum

13mitch17

Beitrag melden

Danke für die Hilfe, ja ich bin ganz normaler Arbeitnehmer. Wir versuchen es jetzt mit dem nächsten Eisprung ca. 02.06.2021 dann hätten wir theoretisch einen Monat Luft, falls es ein Frühchen wird oder? Den es werden nur die 6 Wochen Mutterschutz abgezogen, richtig? Liebe Grüße


KielSprotte

Beitrag melden

Du schreibst in Rätseln.......?!


malini

Beitrag melden

Das war die Ausgangsfrage.. 20.4.21 https://m.rund-ums-baby.de/recht/Bemessungszeitraum_222895.htm


MamaausM

Beitrag melden

Das war doch beantwortet. Vor Geburt die Monate mit Mutterschaftsgeld werden ausgeklammert. 12 vollständige Monate braucht es wenn ordentliches EG Einkommen soll.


Felica

Beitrag melden

Nicht 6 Wochen sondern jeden Monat!!! Den du im mutterschutz bist. Fängt dein mutterschutz zB am 31.03 an, wäre das März, April und Mai welche rausfallen. Fängt er am 05.03 an, wäre es nur März und April.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.