frischli
Sehr geehrte Frau Bader, vorab herzlichen Dank für Ihr Engagement in diesem Forum! Unser erstes Kind ist da, das Zweite soll bald folgen. Die Natur lässt sich schlecht planen, aber trotzdem überlegen wir, ob man dazwischen mit 75% mit oder ohne Elternteilzeit wiedereinsteigt. Vor der ersten Schwangerschaft wurde Vollzeit im Dienstsystem gearbeitet. Ein ind. Beschäftigungsverbot ist sehr wahrscheinlich. Welche Monate werden für die Berechnung des Mutterschutzlohns (inklusive Ausgleichszahlung für Dienste) bei einem erneuten Schwangerschaftseintritt mit ind. Beschäftigungsverbot zwei Monate nach Ende der Elternzeit (ohne Teilzeit) herangezogen? Macht es einen Unterschied für die Höhe des Mutterschutzlohns, ob man mit oder ohne Elternteilzeit, aber jeweils mit 75% wiedereinsteigt? Man erhält dann so oder so auch entsprechend 75% des Mutterschutzlohns, da man ohne Schwangerschaft auch nur 75% arbeiten würde, oder? Eine Elternteilzeit darf man im Falle einer neuen Schw.sch. vorzeitig beenden, oder? Mir sind generell die Vorteile der Elternteilzeit nicht klar. Vielen, vielen Dank im Voraus für Ihre Zeit und Mühe. Mit freundlichen Grüßen frischli
Hallo, 1. Im BV bekommen Sie da, was Sie ohne BV bekommen würden 2. Zu Beginn des Mutterschutzes beenden Sie die EZ samt TZ und bekommen das volle MG. Wenn Sie TZ ohne EZ haben, bekommen Sie nur hieraus MG Liebe Grüße vom Gardasee NB
mellomania
vorab: elternzeit ist dein kündigungsschutz. ohne elternzeit bist du schneller kündbar. und mit einem BV rechnen würde ich nicht. das ist längst nicht mehr, zum glück, so einfach möglich. warum sollte bei dir ein bv wahrscheinlich sein? der AG ist verpflichtet, dir andere, gefahrfreie arbeit zuzuweisen, die du annehmen MUSST. der lohn ist gleich, ob mit elterzeit 75% oder ohne, aber du bist mit einfach besser geschützt. und ja, wenn du elternzeit laufen hast, solltest du diese auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden.
Mitglied inaktiv
Hallo, damit man nun nicht jede Eventualität beim Beantworten bedenken muss, wäre es von Vorteil Du präzisierst Deine Angaben etwas :-) Soll Kind 2 theoretisch bereits 3 Monate nach Geburt von Kind 1 gezeugt werden oder eher nach dem 1 Geburtstag von Kind 1? Weil Du schreibst unser erstes Kind ist da und Nummer 2 soll bald folgen. Wenn Du schnell z.B. 3 Monate nach Geburt wieder schwanger wirst und zumindest 1 Jahr komplett Zuhause bleibst, dann ist BV rum wie num kein großes Thema. BV Geld statt EG gibt es nicht. BV würde erst greifen, wenn Du theoretisch wieder 75% arbeitest und da ist man rechnerisch vermutlich schon in etwa im regulären Mutterschutz von Nummer 2, daher die Frage wie "bald" ? :-) Du hast die Vorteile bzg. mit und ohne EZ schon gut erkannt. Ob mit oder ohne EZ 75 % zu arbeiten spielt z.B. bei einem evtl. individuellen BV keine Rolle. Du würdest rum wie num Dein Geld erhalten. Kündigungsschutz wurde bereits angesprochen. In EZ besser aber nützt nicht in allen Situationen (Kündigung bei Schließung dennoch möglich). Bei TZ in EZ kannst Du die EZ von Kind 1 zum neuen Mutterschutz beenden, erhälst dann mind. 6 + 8 Wochen Geld in Höhe Vollzeitvertrag. Bei befristeter TZ ohne EZ ist das eher nachteilig. Denn der befristete TZ Vertrag gilt solang wie vereinbart. Da kein Kind planbar ist, würde ich pers. TZ in EZ machen. Allein wegen 14 Wochen Vollzeitgeld ;-) An die Höhe des nächsten EG's denkst Du ? Bg
frischli
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Bisher sieht es so aus, dass ich wieder arbeiten gehe, wenn meine Tochter neun Monate alt ist. Mit einem individuellen BV ist aus gesundheitlichen Gründen zu rechnen. Viele Grüße! :-)
mellomania
wie deine schwangerschaft verläuft und was bzw. ob du gesundheitliche probleme durch die schwangerschaft haben wirst?? kann schiefgehen mit einem bv zu rechnen...neue gesetze :-)
frischli
Ich rechne ja nicht damit, weil ich nicht arbeiten gehen möchte, sondern weil eine Schwangerschaft und speziell ein Weiterarbeiten an meinem Arbeitsplatz bei vorbestehenden Erkrankungen, die ich nicht weiter erörtern möchte, ein Risiko darstellen. VG
Mitglied inaktiv
Mit einem BV ist aus gesundheitlichen Gründen zu rechnen"... mhh. Persönliche Anmerkung: Man hofft ja nach einer ersten schwierigen Schwangerschaft, dass die Zweite mit weniger Sorgen verläuft. Wenn Du eh mit BV rechnest, warum dann überhaupt TZ? Melde halt bis LM 9 EZ und erhalte EG, danach geh wieder Vollzeit, denn Du bist Dir deiner Sache mit dem BV ja sicher. Übersteh halt ggf. wenige Monate in Vollzeit (Urlaub, Überstunden). Du schätzt Dein Risiko ja als gering ein.
mellomania
das ist dann AG sache. und wenn er dir einen andren arbeitsplatz zur verfügung stellt, musst du das annehmen. nur so nebenbei.
Mitglied inaktiv
Guten Abend Mellomania, weißt Du, manchmal muss es erst weh tun, damit der Mensch begreift ;-) Du hast die realistische Chance auf ein BV dargelegt, eine Entscheidung muss sie treffen und das Risiko tragen. Unabhängig vom BV würde ich mich für TZ in EZ entscheiden - wegen dem Geld im Mutterschutz. (Die Fragestellerin äußerte sich ja nicht dazu, ab wann Kind 2 ca. gebastelt wird und wann Kind 1 geboren wurde.) Lg
mellomania
ja, ich würde mich auch immer für tz w. ez entscheiden. wenn sie bei ihrer BV euphorie mal nicht eine böse überraschung erlebt. in diesem Sinne, nice evening
frischli
Wollte in TZ anfangen, um mehr für meine Kleine da sein zu können. Hätte sie sonst in VZ täglich zehn Stunden in der Kita plus zusätzliche Nachtdienste, die man organisieren muss. Davon hätte man in TZ einfach auch weniger pro Monat. Danke für eure Antworten!
mellomania
wenn dann aber tz während EZ. ich würde nicht einfach so tz arbeiten ohne zu wissen, ob ich nach der EZ in VZ zurückmöchte
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