Krümel_3und4
Guten Tag, ich erwarte im November Zwillinge, habe zwei Kinder(3+6) und bin alleinerziehend. Mein Vater zahlt uns jeden Monat 1000 €, da ich nicht arbeite(n kann). Kinderzuschlag wird uns nicht gewährt, weil ich zu arm bin. Was ist mit dem Elterngeld? Steht mir Elterngeld zu, obwohl ich die letzten Jahre nicht arbeiten konnte (erst Elternzeiten, jetzt Liegeschwangerschaft) und von meinem Vater finanziert werde? Früher war ich selbstständig. Zum Jobcenter gehe ich auf gar keinen Fall wieder. Danke für Ihre Antwort!
Hallo, Sie bekommen den Mindestbetrag vom Elterngeld, das sind 300 € und zuzüglich für das zweite Kind 75 € Geschwisterbonus. Und das für 14 Monate. Liebe Grüße NB
drosera
Hi, Basiselterngeld von 300€ + Geschwisterbonus von €75 geht immer. Dafür musst du m.W. auch keine Einkommensnachweise oder Steuererklärungen beibringen. Gibt es keinen Vater oder UHV?
misses-cat
Wie bist du krankenversichert??? 300 Euro mindessatz steht dir zu solange du kein Hartz 4 bekommst
luvi
Hallo, Gibt's für Zwillinge nicht 600 Euro (300+300)? und Geschwisterbonus wegen der anderen Kinder? Hast du schon Wohngeld beantragt? Vielleicht bekommst du das? Ich würde nach der Geburt der Zwillinge erneut Kinderzuschlag beantragen. Ich weiß nicht, ob Elterngeld als Einkommen zählt. Naja, "nicht arbeiten KÖNNEN wegen Elternzeit" ist auch Ansichtssache. Das liegt wohl an deiner Einstellung. Denn EZ muss man ja nicht nehmen. LG luvi
Sternenschnuppe
Von Unterhalt schreibst du gar nix. Der ist erst einmal zu fördern bevor der Staat einspringt.
Krümel_3und4
Hallo an alle, die schonmal geantwortet haben. Klingt ja erstmal beruhigend, dass mir etwas zusteht... Nein, Vater unbekannt. Freiwillig gesetzlich versichert. Elternzeit sind drei Jahre, vorher nimmt die Kita hier keine Kinder auf, ich bin alleinerziehend ohne hilfreiche Verwandte hier. Also volle Elternzeit - ist aber auch gut so, finde ich. Das ist aber auch gar nicht die Frage gewesen.
Rotkehlchen
Hallo, Bei Zwillingen gibt’s in deinem Fall (da in den 12 Monaten vor Geburt kein Einkommen) 300€ Basis-Elterngeld für den einen und 300€ Mehrlingszuschlag für den anderen Zwilling (Paragraf 2a Absatz 4 BEEG). Zusätzlich noch Geschwisterbonus nach Paragraf 2a Absatz 1 dürfte hier ausscheiden, da das nächst älteste Kind ja schon 3 ist. Im Übrigen frage ich mich schon auch, ob du für die beiden älteren Kinder keinen Unterhalt(svorschuss) bekommst und wenn nein, wieso nicht... Wenn der Vater der Zwillinge unbekannt ist, hast du dann nicht trotzdem Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, und das Jugendamt muss dann halt versuchen, den Vater zu ermitteln? Aber im Familien-/Unterhaltsrecht kenne ich mich nicht so gut aus... Letzte Anmerkung: Auch wenn eure örtliche Kita nur Kinder ab drei Jahren aufnimmt, haben Kinder ab einem Jahr gegen die Gemeinde einen Rechtsanspruch auf Betreuung, ggf dann halt bei einer Tagesmutter/Großtagespflege. Also wer selbst seinen Teil dazu beitragen will, seinen eigenen Lebensunterhalt und den seiner Kinder zu bestreiten, der könnte schon früher wieder anfangen zu arbeiten...
Mitglied inaktiv
Klar Wohngeld und Kinderzuschlag gibt es nur, wenn man nicht unter Hartz 4 fällt. Ist man zu "arm" muss man alg2 beantragen. Beides zusammen wird nicht gewährt. Wobei...
Dreikindmama
"Nein, Vater unbekannt." Naja, du wirst doch aber wissen, wer als Vater deiner Kinder in Frage kommt. Bevor der Staat, also die Allgemeinheit der Steuerzahler für deine Kinder aufkommt, sollte der Vater der Kinder in die Pflicht genommen werden und für seine Kinder aufkommen. Gruß Sylvia
Sternenschnuppe
... zuerst musst Du den oder die Väter auffordern Unterhalt zu zahlen. Kennst Du sie nicht musst Du das glaubwürdig darlegen und schriftlich versichern und Unterhaltsvorschuss beantragen. Vorher kommt gar nichts anderes staatliches in Frage. Betreuungsanspruch gibt es ab dem ersten Geburtstag.
Krümel_3und4
Meine Frage war lediglich, ob mir Elterngeld zusteht. Nichts weiter. Alle anderen Dinge sind geklärt und stehen hier gar nicht zur Debatte.
Krümel_3und4
Meine Frage war lediglich, ob mir Elterngeld zusteht. Nichts weiter. Alle anderen Dinge sind geklärt und stehen hier gar nicht zur Debatte.
Mitglied inaktiv
Sehr großzügig von deinem Papa. Deine älteren Kinder haben Anspruch auf Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss. Die Zwillinge haben auch so einen Anspruch. Elterngeld müsste es meines Wissens trotzdem geben. Allerdings wird es auf evtl. staatliche Leistungen angerechnet. Freiwillig versichert musst du trotzdem bleiben. Warum nicht Jobcenter und Hartz4? Klar das die unangenehme Fragen stellen. Wenn man eigentlich Anspruch auf hartz4 hat, gibt es kein Wohngeld und auch keinen Kinderzuschlag. Diese Leistungen dienen dazu, Armut zu vermeiden.
cube
EG steht dir der Mindestsatz zu (wurde schon gesagt). Dennoch bzgl.Unterhalt: nicht DU hast Anspruch auf Unterhalt vom Kindsvater - sondern die KINDER. Insofern solltest du evt. doch mal darüber nachdenken, diesen zu beantragen. Bzgl.: Kinderbetreuung: Betreuungsanspruch gibt es am dem 1. LJ - allerdings kann das eben auch eine TaMu sein statt Krippe/KiGa. Hier hättest du zB auch selbst Unterhaltsansprüche gegen den Vater der ersten Kinder gehabt. Der hätte nämlich unter Umständen 3 Jahre daheim bleiben mit finanzieren müssen. Und aktuell: der Vater dieser Kinder ist ja nun auch zu Unterhalt verpflichtet. Ist ja nett von deinem Vater, dass er dir 1000 Euro im Monat gibt - aber eigentlich wären die Kindsväter und DU für den Lebensunterhalt verantwortlich. Ich finde, statt deinen Vater weiter zahlen zu lassen, solltest du evt. mal darüber nachdenken, ob du nicht ein bisschen mehr Verantwortung - auch im Sinne von Vorbild für deinen Kinder - übernehmen solltest. 3 Jahre zu Hause bleiben muss man sich eben auch leisten können.
Sternenschnuppe
Solange ihr Vater zahlt wird sie wohl weiterhin ungeschützt mit Fremden vög....n. Tippe auf 3 Väter für 3 Schwangerschaften in kurzem Abstand. Da wird ihr eventuell erst ein anderer positiver Test die Augen öffnen. Kein Schwangerschaftstest.
HeyDu!
Was ist denn so schwer daran zu verstehen. Sie fragt ob sie Anspruch auf Elterngeld hat. Antwort ja und nein, sie möchte keine klassischen Sozialleistungen beziehen. Möchte auch keinen Unterhalt. Verhungert scheinbar trotzdem nicht. Du bekommst 300€ für Kind 1 und 300€ für Kind 2. Entweder 12 Monate 600€ und dann ist Schluss oder 24 Monate 300€ und dann ist Schluss. (Wobei ich nicht verstehe, warum der Elterngeldrechner nur auf max. 24 Monate kommt, Alleinerziehende haben doch 14 Monate Anspruch Basis-EG? Kann das bitte jemand beantworten.) Bzgl. Geschwisterbonus sehe ich die Voraussetzungen nicht. BG
Mitglied inaktiv
Ja irgendwie erschreckend die Anspruchshaltung. Ein Kind nach dem anderen erwarten, arbeiten nicht nötig und Vater Staat soll es dann richten. Bzw. hier richtet es ja der eigene Vater. Mir tun ja am meisten die kleinen Kinder leid.
Strudelteigteilchen
Sie WILL doch keine Transferleistungen. Sie bekommt keine, und damit kommt sie klar. Sie fragt nur nach dem Elterngeld, und das steht ihr selbstverständlich zu. Sogar komplett, wenn sie keine Transferleistungen bekommt und will. Aber erstmal draufprügeln. Ja, sie ist eine Schlampe, die jede Woche ungeschützt einen anderen vögelt - das paßt in Euer Weltbild, dann ist es sicher wahr, kann ja gar nicht anders sein.
Krümel_3und4
Hallo Cube und Sternenschnuppe, Gernemama usw., vielleicht solltet Ihr etwas behutsamer mit Menschen umgehen, von denen Ihr gar nichts wisst? Eure Vorurteile berühren nicht im Ansatz den Sachverhalt und es gibt für alles gute Gründe und sinnvolle Entscheidungen. Das sind aber keine, die in ein öffentliches Forum gehören. Zudem gehören all diese Dinge gar nicht zu meiner Frage. Verleumdungen, Angriffe und Beleidigungen jeglicher Art bringen niemandem etwas, Euch nicht, mir nicht. Und Fragen werden dadurch auch nicht beantwortet. Ich finde es bedauerlich, hier mit irgendwelchen Unterstellungen konfrontiert zu werden. Danke an alle anderen, die auf meine Frage geantwortet haben!
Krümel_3und4
Danke, Strudelteigchen!
Krümel_3und4
Danke, Strudelteigchen!
luvi
Geschwisterbonus: Ist da nicht eine Anspruchsvoraussetzung 3 Kinder unter 6 Jahren? Das ist doch hier der Fall. Die Zwillinge und 1 Kind, das jetzt 3 Jahre ist. Sind 3 unter 6 Jahren. LG luvi
Sternenschnuppe
Kindergeldzuschlag hat sie doch schon versucht....
Mitglied inaktiv
Ja Kindergeld Zuschlag gibt es nur, wenn man keinen Anspruch auf Hartz4 hat. Und zur ARGE möchte sie ja nicht wieder. Wäre ja vorteilhaft, um versichert zu sein und während des EG Bezuges beitragsfrei zu sein.
HeyDu!
§ 2a BEEG Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag (1) Lebt die berechtigte Person in einem Haushalt mit 1.zwei Kindern, die noch nicht drei Jahre alt sind, oder drei oder mehr Kindern, die noch nicht sechs Jahre alt sind, wird das Elterngeld um 10 Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro erhöht (Geschwisterbonus). Zu berücksichtigen sind alle Kinder, für die die berechtigte Person die Voraussetzungen des § 1 Absatz 1 und 3 erfüllt und für die sich das Elterngeld nicht nach Absatz 4 erhöht. (2) keine Relevanz (3) Der Anspruch auf den Geschwisterbonus endet mit Ablauf des Monats, in dem eine der in Absatz 1 genannten Anspruchsvoraussetzungen entfällt. (4) Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind (Mehrlingszuschlag). Dies gilt auch, wenn ein Geschwisterbonus nach Absatz 1 gezahlt wird. Die Mehrlinge gelten beim Geschwisterbonus als ein Kind. Das älteste Kind mit sechs Jahren fällt raus - zu alt. Somit nur zwei Kinder unter sechs Jahren, obwohl es tatsächlich drei Kinder sind.
HeyDu!
https://www.elterngeld.net/elterngeld-geschwisterbonus.html Unter dem fettgeschriebenen Wort "Mehrlinge".
Felica
Bei Mehrlingen verlängerten Mutterschutz, statt 8 Wochen sind es 12 Wochen. Sind also entweder nur 9 Monate oder 11 monate bei alleinerziehenden die gesplittet werden können. Sofern Mutterschaftsgeld bezogen wird. Davon dürfte der Rechner ausgehen, deshalb keine 24 Monate möglich laut dem.
luvi
HeyDu, Danke für die Info. Dass Zwillinge wie ein Kind gezählt werden, wusste ich nicht. LG luvi
HeyDu!
Es will trotzdem nicht in meinen Kopf.
der Rechner kommt auf 12 bzw. 24 Monate Anspruch. Ich verstehe aber nicht, warum nicht 14 bzw. 28 Monate... sie ist doch alleinerziehend und der Rechner fragt nach dem Fakt. Spukt trotzdem 12 oder 24 aus
Ist ja schon ein Unterschied
luvi
Beim Kinderzuschlag muss das Einkommen innerhalb bestimmter Grenzen liegen. Ich bin mir nicht sicher, ob der Unterhalt durch den Vater und das Elterngeld auch als Einkommen zählen. Deshalb mein Rat, es noch mal zu versuchen. LG luvi
Mitglied inaktiv
Soweit ich weiß bekommt man kein Kinderzuschlag wenn man eigentlich Anspruch auf Hartz4 hat. Das Einkommen darf nicht unterhalb einer Grenze sein und natürlich auch nicht drüber. Das Geld vom Vater müsste als Einkommen gelten.
Felica
Es muss doch eh bei der TE noch andere Gelder geben. Sie werden kaum monatlich von 2×Kindergeld und 1000 € leben.
Mitglied inaktiv
Stimmt auch wieder... Finanzierung der eigenen Krankenversicherung, Wohnung, Strom, Wasser, bald Kindergarten alles muss finanziert sein. Sehe schon, hier zerfleischen wir uns und am Ende ist es ganz anders
Krümel_3und4
Ist ja schon erstaunlich, was ich mit einer harmlosen Frage hier losgetreten habe... Es möchte doch bitte niemand Urteile über meine (!) finanziellen oder auch sonstigen Angelegenheiten fällen. Keine von Euch weiß Genaues, alle spekulieren hier herum. Wozu denn?
User-1753445573
- Bekommt mal alle 3 Jahre ein Kind von einem "unbekannten" Vater? - stellt man diese Frage nicht einfach einem Anwalt den man für die Beratung bezahlt ?
luvi
Interpretiert doch nicht immer so viel in eine Frage rein! Wo steht, dass die Väter aller Kinder unbekannt sind? Wenn man mietfrei wohnt, kann man auch mit 2 Kindern von 1000 Euro + Kindergeld leben. Der Hartz4 Satz liegt da deutlich drunter. Wenn der Vater sie mit 1000 Euro im Monat unterstützen möchte, ist das seine Sache. Es wird dafür seine Gründe geben. LG luvi
drosera
@luvi: früher bekam man nach einem bayrischen Gerichtsurteil bei Mehrlingen pro Kind das Elterngeld. dann wurde aber das BEEG geändert und es wird nur noch pro Geburt gezahlt, dafür gibt es nun den Mehrlingszuschlag. Also zusammen müssten es also 300€ Basiselterngeld + 300€ Mehrlingszuschlag + 75€ Geschwisterzuschlag für Kind 2 (unter 6 Jahre) über 14 Monate ( da Alleinerziehende) sein.
HeyDu!
Nein Drosera, kein Geschwisterbonus. Erklärung siehe oben mit Gesetzestext.
luvi
Drosera, Genau das, was du jetzt schreibst, hab ich auch gedacht. HeyDu hat mich darauf hingewiesen, dass das falsch ist, da die die Zwillinge wie ein Kind gerechnet werden und es somit keine 3 Kinder unter 6 Jahren gibt. Es gibt 300 + 300 Euro Elterngeld. Kein extra-Geschwisterbonus Luvi
luvi
Drosera, Genau das, was du jetzt schreibst, hab ich auch gedacht. HeyDu hat mich darauf hingewiesen, dass das falsch ist, da die die Zwillinge wie ein Kind gerechnet werden und es somit keine 3 Kinder unter 6 Jahren gibt. Es gibt 300 + 300 Euro Elterngeld. Kein extra-Geschwisterbonus Luvi
Mitglied inaktiv
Nun ja es gibt ja dann 300+300 EG und Kindergeld 210€ und 235€ ontop.
Dojii
Es wird nur 12 bzw. 24 Monate geben. Voraussetzung für die Gewährung der Partnermonate an Alleinerziehende ist nämlich, dass die alleinerziehende Person vor Geburt des Kindes (der Kinder) gearbeitet hat und nach Geburt dadurch einen Einkommensverlust erleidet. Hat man vorher nicht gearbeitet, gibts auch nur die normalen 12 bzw. 24 Monate. Geschwisterbonus gibt es nicht, das wurde oben ja bereits erläutert. Man hat entweder ein weiteres Kind unter 3 oder zwei weitere Kinder unter 6, wobei man den zweiten Zwilling NICHT mitzählen darf. Und damit fällt sie da auch raus.
cube
Deine eigentliche Frage habe sowohl ich als auch andere beantwortet. Und ja, manche schießen mit Interpretationen, Vorurteilen etc übers Ziel hinaus. Ich finde aber zB den Hinweis darauf, dass nicht dir, sondern den Kindern der Unterhalt des Kindsvaters zusteht absolut berechtigt. Deine Kinderhaben Anspruch auf diesen Unterhalt. Das zu erwähnen finde ich nicht wirklich schlimm. Und ja, ich wies auf Vorbildfunktion bzgl. Arbeiten gehen hin - du schreibst selbst, dass du eben ab der 1. Geburt in Elternzeit warst und nun zu arm bis, um Kinderzuschlag zu bekommen und auf keinen Fall zu Jobcenter willst. Sorry, aber wenn man sich eben 3 Jahre EZ erlaubt, nicht zum Jobcenter will und dann nach KG fragt, weil man zu arm für andere Gelder ist, finde ich auch den Hinweis auf einen Betreuungsanspruch ab dem 1.LJ und das man sich 3 Jahre EZ eben leisten können muss etc auch nicht wirklich ganz verkehrt.
Strudelteigteilchen
Cube, sie KANN sich drei Jahre EZ leisten. WER das sponsert - KV oder Opi - ist doch komplett egal. Wir als Solidargemeinschaft sponsern das nicht - und damit kann sie scheinbar leben. Also sind wir raus. Endegelände. Der einzige, der das doof finden darf, ist ihr Vater. ICH würde meiner Tochter kein Geld geben, damit sie der Allgemeinheit nicht auf der Tasche liegt. Eher würde ich ihr helfen, den H4-Antrag auszufüllen. Aber das ist eine Sache zwischen der AP und ihrem Vater und geht uns NICHTS an. Ich habe auch meinem Ehegespons was gehustet, als er meinte, er könne auf meine Kosten unsere Kinder betüdeln. Andere leben genau das und preisen es als das ideale Lebensmodell - sie betüdeln auf Kosten eines Sponsors ihre Kinder - nennt sich "klassische Hausfrauenehe". Das ist alleine eine Sache zwischen dem Sponsor und dem Betüdler. Ausschließlich. (Immer noch: Hier in München sind die Plätze für die U3-Betreuung so rar, daß das JC mit Kußhand Leute sponsert, die dafür keinen Platz beanspruchen. Das führt zu der Situation, daß ein H4'ler sich drei Jahre Elternzeit eher leisten kann als ein Mittelmäßigverdiener. Weil es für die Kommune billiger ist, einer Familie den H4-Satz für Schratz und Mutter in die Hand zu drücken, als mehr U3-Betreuungsplätze zu schaffen. Das nur so zum "leisten können".)
HeyDu!
Frau Baders Antwort ist definitiv falsch!
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