Anni300
Guten Tag, in NRW gibt es ein zweites beitragfsfreies Kitajahr vor der Einschulung. Aber nur für Kinder, die bis 30.09. geboren wurden. Wird ein Kind frühzeitig eingeschult, sprich ist es z.B. am 2.10. geboren, so ist nur das letzte Kitajahr beitragsfrei. Wird ein Kind zurückgestellt und verspätet eingeschult, erhalten die Eltern die letzten drei Kitajahre beitragsfrei! Ich sehe hier eine Ungerechtigkeit! In manchen Kreisen werden hohe Gebühren für die Kita erhoben; in unserem Fall bedeutet dieses eine Jahr mehr bezahlen > 3000 Euro. Wenn es möglich ist, dass Kinder vorzeitig eingeschult werden und sie werden ja auf ihre Schulreife hin untersucht, dann spricht doch auch nichts dagegen den Eltern ebenfalls die Gebühren für das zweite Kitajahr zu erlassen. Weshalb muss es hier einen Geburtsstichtag geben? Der Elternbeitrag selbst stellt ohnehin nur einen geringen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten für die Betreuung dar. Es findet durch die frühzeitige Einschulung also eine Betreuungsentlastung für den Kreis/ das Land statt. Betonen möchte ich noch einmal, dass nicht davon auszugehen ist, dass übermäßig viele Eltern auf die Idee kommen werden ihre Kinder frühzeitig einzuschulen, um - wenn es denn ginge - z.B. den Kitagebühren zu entgehen. Das System der Schuleingangsprüfung würde dies unterbinden. Es geht also nicht um einen Elternwunsch, sondern um die bestmögliche Förderung eines jeden Kindes, das, auch wenn es am 2.10. geboren ist, durchaus besser in der Schule aufgehoben sein kann, als ein weiteres Jahr in der Kita. Gibt es hier bereits einen Diskurs? An wen kann man sich wenden; welche Vorgehensweise würden Sie uns raten? Vielen Dank für Ihre Auskunft!
Hallo, Sie können sich zunächst an das zuständige Landesministerium wenden oder Verfassungsbeschwerde erheben. Liebe Grüße NB
cube
Das Problem ist, dass man vorher nicht weiß, welche Kinder vorzeitig eingeschult werden. Man/ihr müsstet also eine Rückerstattung beantragen ab dem Moment, wo Kind dann auch wirklich vorzeitig bzw als Kann-Kind eingeschult wurde. Habt ihr das schon mal angefragt bei der Gemeinde?
Anni300
Die Beiträge sind in unserem Kreis einkommensabhängig und werden rückwirkend mit dem Schulstart geprüft, ob sie korrekt bezahlt wurden. Es werden die Steuerbescheide der gesamten Kitazeit eingefordert. Es kann also zu einer Nachzahlung als auch zu einer Rückzahlung kommen. Eine Rückzahlung bezüglich eines zweiten beitragsfreien Kitajahres, das sich ggf. erst später bzw. innerhalb des letzten Kitajahres so entwickelt hat, wäre also kein Problem, da ohnehin jedes "Konto" eines ehemaligen Kitakindes erneut vom Kreis behandelt wird. Die Auskunft beim Kreis lautet allerdings: "Pech gehabt!" Das Gesetz mit Geburtsstichtagregelung steht im Weg, nicht die Durchführung einer Rückzahlung.
Feuerschweifin
Ich gehe davon aus, dass die Beitragsfreiheit zur Entlastung der Eltern beitragen soll und auf diesem Weg auch dazu, dass möglichst viele Kinder die Zeit vor der Einschulung eine Kita besuchen und dort gefördert werden. Dieses Ziel ist bei euch auch mit einer früheren Einschulung erreicht, Kind war in der Kita und ist bei früherer Einschulung sogar schon so fit, dass gar kein weiterer Kitabesuch und damit Förderung vor der Einschulung mehr nötig ist. Förderung gelungen. Zumal euch für das nicht genommene Kitajahr ja selbst keine Kosten anfallen, von denen ihr entlastet werden könntet. Die Jahre davor spielen keine Rolle, weder bei euch, noch bei den anderen. Es geht nur um den Abschnitt vor der Einschulung, wegen dem es das Gesetz, vermutlich aus oben genannten Gründen, gibt. Es mag sich für dich in deiner persönlichen Situation ungerecht anfühlen, das Gesetz ist aber vollkommen in Ordnung. Wer die Förderung benötigt, der bekommt sie, wer nicht, der natürlich nicht.
Lelo317
So weit ich weiß, ist für diese Kinder das 1. Jahr Schulbetreuung (Hort, Offene Ganztagsschule) dann frei.
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