Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beihilfeberechtigung

Frage: Beihilfeberechtigung

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich bin Lehrerin, mein Lebensgefährte ist selbständig und damit voll privat versichert. Wir erwarten in einiger Zeit unser erstes Kind und wollten eigentlich heiraten. Ich will nach der Geburt in Erziehungsurlaub gehen. Bin ich dann noch behilfeberechtigt? Oder muss mein Mann mich dann privat mitversichertn (wäre ganz schön teuer)? Wenn wir nicht verheiretet sind, behalte ich auch meines Wissens auch im Erziehungsurlaub die Beihilfeberechtigung, bzw. der Behilfeanteil steigt sogar auf 70%. Stimmt das?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Verordnung über Elternzeit für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst (Erziehungsurlaubsverordnung - ErzUrlV) Stand: 30.11.2000 § 5 (1) Während der Elternzeit hat der Beamte Anspruch auf Beihilfe in entsprechender Anwendung der Beihilfevorschriften, sofern er nicht bereits auf Grund einer Teilzeitbeschäftigung unmittelbar Anspruch auf Beihilfe nach den Beihilfevorschriften hat. (2) Dem Beamten werden für die Dauer der Elternzeit die Beiträge für seine Kranken- und Pflegeversicherung bis zu monatlich 60 Deutsche Mark erstattet, wenn seine Dienstbezüge oder Anwärterbezüge - ohne die mit Rücksicht auf den Familienstand gewährten Zuschläge und ohne Aufwandsentschädigung sowie ohne Auslandsdienstbezüge nach § 52 Abs. 1 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes - vor Beginn der Elternzeit die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschritten haben oder überschritten hätten. Auf Antrag des Beamten werden die Beiträge für seine beihilfekonforme Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe erstattet, wenn er nachweist, daß ihm in der Zeit ab dem siebten Lebensmonat des Kindes volles Erziehungsgeld zusteht. Steht dem Beamten ein vermindertes Erziehungsgeld zu, wird ihm auf seinen Antrag zusätzlich zu dem Erstattungsbetrag nach Satz 1 der Teil der restlichen Beiträge für seine beihilfekonforme Kranken- und Pflegeversicherung erstattet, der dem Verhältnis seines verminderten Erziehungsgeldes zum vollen Erziehungsgeld entspricht. Für diejenigen Monate einer Elternzeit, in denen das Bundeserziehungsgeldgesetz die Zahlung von Erziehungsgeld generell nicht vorsieht, werden die Verhältnisse zugrunde gelegt, die beim letzten Bezug von Erziehungsgeld vorgelegen haben. (3) Den Polizeivollzugsbeamten im Bundesgrenzschutz, mit Ausnahme der Polizeivollzugsbeamten, die nach § 80 des Bundesbesoldungsgesetzes Beihilfe nach den Beihilfevorschriften erhalten, wird während der Elternzeit Heilfürsorge in entsprechender Anwendung der Heilfürsorgebestimmungen für den Bundesgrenzschutz gewährt, sofern sie nicht bereits auf Grund einer Teilzeitbeschäftigung unmittelbar Anspruch auf Heilfürsorge nach den Heilfürsorgebestimmungen für den Bundesgrenzschutz haben. Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.