Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beihilfe

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beihilfe

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Liebe Frau Bader, ich habe als Erzieherin in einen katholischen Kindergarten gearbeitet und bin zur Zeit im Erziehungsurlaub, der noch bis November 2002 läuft. Jetzt bekommen wir im Januar 2002 das zweite Kind. Nun meine Frage: Ich habe zur Geburt des ersten Kindes 700 DM Beihilfe aus der kirchlichen Zusatzversorgungskasse erhalten. Stehen mir diese beim zweiten Kind wieder zu, da es sich ja hier um ein " Ruhendes " Arbeitsverhältnis handelt, oder bekomme ich dieses Geld nur bei tatsächlich geleisteter Arbeit? Vielen Dank im voraus Kirsten


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Kirsten, ich kenne mich, ganz ehrlich gesagt, null mit Kirchenrecht aus. Deshalb kann ich dazu rein gar nichts sagen. Ich kann mir nur vorstellen, dass es sich um eine Zuwendung handelt, die z.B. auch Beamten zur Geburt bekommen. Wenn das so ist, steht Ihnen das Geld zu. Fragen Sie Ihren AG, auf welcher Basis Sie das Geld damals erhalten haben. Gruß, NB


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