Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Basiselterngeld oder Elterngeld Plus

Frage: Basiselterngeld oder Elterngeld Plus

Lisa98765

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Hallo Frau Bader, welches Elterngeld bringt mehr Einkommen? Situation: Mutter Vorher Vollzeit Elternzeit 1. bis 12. LM Ab 13. LM 20 Std Job Vater Vollzeit vorher und nachher Elternzeit 1. + 7. LM Vielen Dank!


mamavonbaby

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Also ich hab das bei mir auch durchgerechnet gehabt. Und es brachte mehr das EG in den ersten 12 Monaten voll zu nehmen und dann im 2. Jahr zu schauen wo Geld her kommt. So hst du nämich das volle eg schon bezogen und es kann nichts davon abgezogen werden.


Felica

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Wenn du erst nach dem 12ten Monat arbeiten gehen willst, dann Basis-EG. Aber EZ solltest du länger nehmen. Nämlich mindestens Jahre. Und dann direkt TZ in EZ Bein AG mitteilen. Schon wegen Kündigungsschutz. Und weil fein VZ-Vertrag dann weiter ruht.


Lisa98765

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Hallo Felica, ja arbeiten erst ab dem 13. Lebensmonat. Weshalb 2 Jahre Elternzeit nehmen wenn ich definitiv nach 1 Jahr wieder arbeite? wie meinst du das mit dem Arbeitsvertrag? Ich habe 1 Jahr eingereicht und einen Teilzeitantrag gestellt. Dazu gab es dann eine Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag (Änderung der Stunden, alles weitere bleibt bestehen).


MamaausM

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Ob Frau 12 Monate Basis Elterngeld einreicht oder 22 Monate egplus ist definitiv die gleiche Summe an Elterngeld!


Felica

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Weil wie gesagt, dann dein VZ-Vertrag ruht. Solltest du zB innerhalb der EZ noch einmal schwanger werden, könntest du die laufende EZ beenden und dann das Mutterschaftsgeld in VZ bekommen. Selbst dann wenn du in der EZ gearbeitet hast. Zudem ist es deutlich leichter später wieder aufzustocken. Und was man absolut nicht vergessen darf, in der EZ darfst du nicht so leicht gekündigt werden, das gilt auch wenn du innerhalb dieser arbeitest. In der EZ hast du, leicht ausgedruckt, einen zweiten Arbeitsvertrag, den für die Ez und den für die Stelle welche wegen der EZ ruht. Ein weiterer Punkt, manche AG bieten nach dem Jahr EG keine TZ-Stelle an. So manche Frau kündigt dann und sucht sich was anderes. Aber, theoretisch kann man in der EZ auch woanders arbeiten. Oder sogar über die TZ-Stelle ALG1 beziehen wenn der AG keine anbietet und man sich eine auf die EZ befristet TZ-Stelle suchen muss. Der aber am besten Punkt man bleibt flexibel und kann jederzeit wieder sagen, ich kündige die TZ-Stelle und nur die und bleibe wieder daheim solange die EZ läuft. All das entfällt wenn man außerhalb der EZ arbeitet, denn dann wird der Vertrag dauerhaft geändert und man verliert auch den Kündigungsschutz. Deshalb sollte man immer, auch dann wenn man vorher nicht in VZ gearbeitet hat oder plant auch so schnell nicht wieder VZ zu arbeiten, immer erst im Rahmen der EZ in TZ arbeiten. hat man die kompletten 3 Jahre EZ pro Kind ausgeschöpft, kann man den vertrag immer noch ändern. Da man sich bei der ersten Meldung immer für 2 Jahre festlegen muss, man oft auch noch nicht absehen kann klappt es mit der Betreuung, ist es strategisch besser 2 Jahre EZ anzumelden. Wer weniger nimmt benötigt immer das OK des AG wenn er verlängern will.


Lisa98765

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@ Fr. Bader @Felica mir ist bekannt, dass es finanziell am meisten bringt wenn 2 Kinder kurz hintereinander geboren werden, entspricht jedoch nicht meinem Wunsch/meiner Planung. 1. Wenn ich 2 Jahre EZ eingereicht hätte, während ich weiß, dass ich nach 1 Jahr wieder arbeiten möchte, signalisiere ich doch dem Arbeitgeber, dass ich 2 Jahre zu Hause bleiben möchte? Oder sehe ich das falsch? 2. Wenn ich 2 Jahre EZ eingereicht hätte, kann ich während dieser Zeit jederzeit sagen "ich möchte JETZT wieder anfangen zu arbeiten"? 3. In welchem Zeitraum ist es leichter wieder aufzustocken? Nur in den 2 bzw 3 Jahren Elternzeit? So schnell käme aufstocken gar nicht in Frage... 4. Was passiert denn wenn die Elternzeit, während derer ich gearbeitet habe rum ist? Dann werde ich in Vollzeit gemäß dem ruhenden Arbeitsvertrag erwartet?


Felica

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Nur wenn du dem AG nicht sagst das du planst in der EZ zu arbeiten. Das sollte natürlich entsprechend frühzeitig mitgeteilt werden. Am besten dann wenn man dem AG die EZ mitteilt. Widerspricht er dem TZ-Wunsch dann nicht, gilt der als genehmigt. Dann kann er auch ein Jahr später nicht mehr sagen, er hätte es nicht gewusst.


Lisa98765

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Und zur Frage 3 und 4? Kannst du das auch beantworten?


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