Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Baby und Studium

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Baby und Studium

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Guten Tag, unser Baby soll voraussichtlich am 10.10.2007 zur Welt kommen. Mein Magisterstudium fängt am 12.10.2007 an. Da ich seit einem Jahr nicht mehr arbeite bzw. kein Recht auf Sozialleistungen vom Arbeitsamt habe, wird mir von keiner Institution einen Mutterschutz-Schein au, sgestellt, auch von der AOK nicht. Ich werde Anfang des Semesters allerdings für ca. 4 Wochen ausfallen und muss der Uni meiner Abwesenheit begründen. Muss ich mich hierfür krankschreiben lassen? Wenn ja, von wen? Vom Hausarzt, Kinderarzt, Frauenarzt? Welche Rechte bzw. Pflichten haben studierenden Muttern? Vielen Dank im Voraus, Ihre Andreea Arambasa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es gibt kein Gesetz zum Schutz studierender Mütter, nur für angestellte Mütter. Sie müssen deshalb Regelungen mit dem Prüfungsamt treffen! Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, wo und wie bist du denn krankenversichert? Ich habe zu Studienzeiten immer Mutterschutz von der AOK bekommen. Erst war ich noch bei meinen Eltern familienversichert, später bei meinem Ehemann. Wenn keine Krankenversicherung greift, dann doch immer noch die ARGE, oder nicht?


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