Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Auszahlungsbetrag im BV

Frage: Auszahlungsbetrag im BV

excellence2

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Liebe Frau Bader, seit Ende September 17 befinde ich mich im BV und bekomme jeden Monat einen anderen Betrag ausgezahlt. Normalerweise werde ich nach Stundenlohn bezahlt und arbeite eine Woche in Früh- und die nächste in Spätschicht. Bei der Spätschicht bekommen wir von 18-20 Uhr eine Zulage. Ich habe einen TZ-Vertrag mit 25-30 Std. Eine Freundin meinte nun, dass ich jeden Monat im BV den gleichen Betrag ausbezahlt bekommen müsste. Ist das tatsächlich so? Wie genau berechnet sich denn nun das Gehalt im BV? Und kann ich das jetzt bei meinem AG noch melden, sollte die Berechnung bis dato falsch gelaufen sein oder ist die Frist vorbei? (positiv getestet habe ich am 18.08.17) Herzlichen Dank und beste Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, warum variiert es? Sie bekommen das, was Sie ohne Bv bekommen hätten - im Zweifel gemessen an dem durchscnittlichen Lohn in den letzten drei Mo. vor der Schwangerschaft Liebe Grüße vom Gardasee NB


Mitglied inaktiv

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Demnach bist du bereits seit Mitte März oder früher in der Mutterschutzfrist und die Erstattungsanträge müßten bei der Krankenkasse eingereicht worden sein. Das ist dann schon ziemlich spät um noch etwas zu ändern. Die Widerspruchsfrist für falsche Lohnabrechnung ist 3 Jahre, wenn im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung nichts anderes vereinbart ist. Die Zulagen werden im Mutterschutzlohn versteuert. Man bekommt den Lohn, den man auch ohne BV verdient hätte.


excellence2

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Vielen Dank für deine Antwort. Vor der Schwangerschaft habe ich jeden Monat einen anderen Verdienst gehabt. Netto zwischen 1100-1300 Euro. Im BV bekomme ich auch jeden Monat was anderes ausgezahlt. Aber hier sind es immer nur so 800-900 Euro. (Mit Ausnahme des Monats in dem es Weihnachtsgeld gab.) Wie genau wird es denn berechnet? Der Durchschnitt der letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft und somit jeden Monat der gleiche Betrag? Oder muss ich mir Monat für Monat separat ausrechnen, in welcher Woche ich Früh- und Spätschicht hätte und die Zulagen draufrechnen? Denn das würde ich ja rein theoretisch bekommen, sofern ich arbeiten würde. LG


Mitglied inaktiv

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Der Durchschnitt der letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft und somit jeden Monat der gleiche Betrag, wenn sich am Vertrag nichts geändert hat. Zulagen werden aber nicht mehr steuerfrei gewährt. In die Berechnung fließen nur regelmäßige Gehaltsbestandteile - keine Einmalzahlungen - ein.


excellence2

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Vielen Dank, dann werde ich mich mal mit der Firma in Verbindung setzen. LG


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